Immissionsschutz: Genehmigung nach BImSchG (Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung)
Kurzbeschreibung
Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs erhalten.
Beschreibung
Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs müssen in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt werden. Um welche Anlagen es sich handelt, ist in der 4. BImSchV festgelegt. In bestimmten Verfahren ist zusätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Zur Eröffnung des elektronischen Verfahrens zunächst
- Antragsformular
- Formular Bevollmächtigung
Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Abschnitt „Downloads“.
Die gesetzliche Frist für die Erteilung der Genehmigung beträgt 7 Monate, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
Bei Änderung von Anlagen beträgt die Frist 6 Monate.
Die Genehmigung muss vor Errichtung der Anlage vorliegen.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Betreibers entsprechend des Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen werden.
- Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
Elektronisches Verfahren (empfohlen):
- Reichen Sie das Antragsformular und die Bevollmächtigung per E-Mail ein.
- Anschließend erhalten Sie die Zugangsdaten für einen digitalen Projektraum.
- Dort können Sie die Antragunterlagen hochladen und – bei Bedarf – fehlende Unterlagen ergänzen. Über Rückfragen der zur Stellungnahme aufgeforderten Träger öffentlicher Belange werden Sie laufend informiert.
- Dokumente, die Betriebsgeheimnisse enthalten, werden in einem separaten Ordner gespeichert, der nur für bestimmte Stellen sichtbar ist. Bitte sprechen Sie uns vor dem Hochladen an.
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- Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Schriftliches Verfahren:
Bitte sprechen Sie uns direkt an.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Immissionsschutz (4.2.3)
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- Straße: Herzebrocker Straße Hausnummer: 140
- PLZ: 33334 Ort: Gütersloh
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Bauen, Wohnen, Immissionen (4.2)
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- Straße: Herzebrocker Straße Hausnummer: 140
- PLZ: 33334 Ort: Gütersloh
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: 05241 85-1958
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1959
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E-Mail: j.harbig@kreis-guetersloh.de