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Immissionsschutz: Genehmigung nach BImSchG (wesentliche Änderung)

Kurzbeschreibung

Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage wesentliche Änderungen vorzunehmen, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

Beschreibung

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen, an dieser Anlage Änderungen wesentlicher Art vorzunehmen?

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn durch die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können. Wenn diese zudem auch für die Genehmigungsvoraussetzungen genehmigungsbedürftiger Anlagen erheblich sind, bedarf es hierfür einer Genehmigung.

Eine Genehmigung ist zudem immer erforderlich, wenn durch die Änderung oder die Erweiterung des Betriebs genehmigungsbedürftiger Anlagen die Leistungsgrenzen oder die Anlagengröße erreicht werden. Deshalb müssen wesentliche Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden.

Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn:

  • durch die Änderung hervorgerufene nachteilige Auswirkungen offensichtlich gering sind und
  • die Erfüllung der Anforderungen der Genehmigungsvoraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes für genehmigungsbedürftige Anlagen sichergestellt ist.

Dies gilt auch, wenn eine genehmigte Anlage oder Teile einer genehmigten Anlage im Rahmen der erteilten Genehmigung ausgetauscht werden sollen.

Wenn nach Einschätzung des Betreibers die vorgesehene Änderung nicht wesentlich ist, ist eine Anzeige der Änderung gegenüber der zuständigen Behörde erforderlich.

Zur Eröffnung des elektronischen Verfahrens zunächst

  • Antragsformular
  • Formular Bevollmächtigung

Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter "Anträge/Formulare" sowie „Downloads“. 

Die gesetzliche Frist für die Erteilung der Genehmigung beträgt 3 Monate, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.

Die Genehmigung muss vor Errichtung der Anlage vorliegen.

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der wesentlichen Änderung einer Anlage die Pflichten des Betreibers entsprechend des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
  • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

Elektronisches Verfahren (empfohlen):

  • Reichen Sie das Antragsformular und die Bevollmächtigung per E-Mail ein.
  • Anschließend erhalten Sie die Zugangsdaten für einen digitalen Projektraum.
  • Dort können Sie die Antragunterlagen hochladen und – bei Bedarf – fehlende Unterlagen ergänzen. Über Rückfragen der zur Stellungnahme aufgeforderten Träger öffentlicher Belange werden Sie laufend informiert.
  • Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Schriftliches Verfahren:

Bitte sprechen Sie uns direkt an. 

Die Gebühren ergeben sich aus der Tarifstelle 4.6.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Siehe Anlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Tarifstelle 04 (Ziffer 4.6.1.1) Link

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