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Grenzlängen
Kurzbeschreibung
Einzelne Grenzlängen werden insbesondere zum Auffinden der Grenzsteine in der Örtlichkeit benötigt.
Beschreibung
Aus dem vorhandenen Katasterzahlennachweis werden einzelne Grenzlängen zu Flurstücks- oder Eigentumsgrenzen an die Antragsteller abgegeben. Dabei handelt es sich um einzelne bereits gemessene oder über Koordinaten berechnete Grenzlängen. Eine Vermessung in der Örtlichkeit findet dabei nicht statt. Für die Richtigkeit der nachgewiesenen Grenzlängen übernimmt die Katasterbehörde keine Gewähr.
Bestellung von Liegenschaftsdokumenten
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Formloser Antrag (schriftlich, telefonisch oder persönlich)
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.
Zuständige Einrichtungen
- 4.1.4: Geodatenservice
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1772 - E-Mail:
katasterauskunft@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1818
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E-Mail: n.tobien@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1797
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