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Grenzlängen

Kurzbeschreibung

Einzelne Grenzlängen werden insbesondere zum Auffinden der Grenzsteine in der Örtlichkeit benötigt.

Beschreibung

Aus dem vorhandenen Katasterzahlennachweis werden einzelne Grenzlängen zu Flurstücks- oder Eigentumsgrenzen an die Antragsteller abgegeben. Dabei handelt es sich um einzelne bereits gemessene oder über Koordinaten berechnete Grenzlängen. Eine Vermessung in der Örtlichkeit findet dabei nicht statt. Für die Richtigkeit der nachgewiesenen Grenzlängen übernimmt die Katasterbehörde keine Gewähr.

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Formloser Antrag (schriftlich, telefonisch oder persönlich)

Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen