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Begleitetes Fahren ab 17

Beschreibung

17-Jährige, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und/oder BE bestanden haben, dürfen mit einer Begleitperson als Fahrzeugführer eines Autos am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen.

Eine Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B (mindestens 5 Jahre)
  2. Mindestalter: 30 Jahre
  3. Höchstens 1 Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (KBA)

Anträge sind zusammen mit den Antragsunterlagen über die Fahrschule bei der Führerscheinstelle des Kreises einzureichen.

Häufige Fragen mit entsprechenden Antworten, sogenannte "FAQ", sind als pdf-Datei unter Links/Downloads zum herunterladen eingestellt.

  1. Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
  2. 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung – 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen)
  3. Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  4. Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten)
  5. Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  6. Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen
  7. Antragsunterlagen (bei der Fahrschule erhältlich)
  • 44,70 € Führerschein
  • 20 € 1. Begleitperson
  • 10 € jede weitere Begleitperson

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen