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Grenzeinhaltebescheinigung
Beschreibung
Die Grenzeinhaltebescheinigung bescheinigt die Lage eines Gebäudes in Bezug zur Grundstücksgrenze. Dabei wird ggf. auf Grenzüberbauten hingewiesen. Sie wird häufig zur Auszahlung von Baukrediten benötigt.
Die Grenzeinhaltebescheinigung hat in der Praxis an Bedeutung verloren. Viele Kredit gebende Institute verlangen lediglich einen Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte mit dem Nachweis des betreffenden Gebäudes und verzichten auf die Vorlage einer Grenzeinhaltebescheinigung.
Schriftlicher und formloser Antrag, vorzugsweise vom Grundstückseigentümer bzw. Kredit gebende Bank oder Sparkasse
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.1.4: Geodatenservice
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1772 - Fax:
05241 85-1792 - E-Mail:
katasterauskunft@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1818
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E-Mail: n.tobien@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1797
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