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Betriebserlaubnis (Verlust/Diebstahl)
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl einer Betriebserlaubnis für Ihr Kleinkraftrad, Mofa, Moped, Leichtkraftrad, Anhänger für Arbeitsmaschinen, Anhänger für Sportzwecke, motorisierten Krankenfahrstuhl, Bootsanhänger, Pferdeanhänger ist ein Ersatzdokument erforderlich.
- Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreises bereits gespeichert sind, kann ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.
- Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist bei der Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen und diese einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein Gutachten nach § 21 StVZO. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis ausstellen.
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Testament/Erbschein oder Erklärung zum Eigentum s. Downloads)
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 12 Monate) - Nachweis über:
Hersteller
Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifizierungs-Nr.) - Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige bei der Polizei
- Bei Verlust: Verlusterklärung vom Fahrzeughalter bzw. demjenigen, der die Betriebserlaubnis verloren hat
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
10,20 € Unbedenklichkeitsbescheinigung
14,10 € - 43,70 € Betriebserlaubnis
Gebühren der Prüforganisation bzw. des Herstellers
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 2.2.1: Zulassungen
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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