Die örtlichen Gutachterausschüsse sind als Behörde des Landes NRW auf der gesetzlichen Grundlage des Baugesetzbuches (§§ 192 ff. BauGB) bei den kreisfreien Städten, Kreisen und großen kreisangehörigen Gemeinden eingerichtet. Die Gutachterausschüsse sind selbstständige, unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Kollegialgremien von Sachverständigen einschlägiger Fachrichtungen, die über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in der Grundstücksbewertung verfügen.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses zählen unter anderem:
- Publikation von Daten über den örtlichen Grundstücksmarkt (Grundstücksmarktbericht)
- Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
Zur Vorbereitung seiner Arbeiten, insbesondere zur Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung, bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die organisatorisch der Abteilung Geoinformation, Kataster und Vermessung angegliedert ist.
Weitere Informationen:
Gutachterausschuss Kreis Gütersloh
Bodenrichtwertinformationssystem NRW (BORISplus NRW)
Grundstücksmarktbericht
Verkehrswertgutachten