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Lageplan (amtlich)

Beschreibung

Ein Lageplan wird auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters, des Grundbuchs, Angaben aus dem Bebauungsplan sowie sonstiger bau- und planungsrechtlicher Festlegungen erstellt. Zusätzlich sind örtliche Feststellungen erforderlich.

Der Umfang der Eintragungen richtet sich nach dem Zweck des Lageplans und den Anforderungen der Baugenehmigungsbehörde.

Ein von der Katasterbehörde oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gefertigter Amtlicher Lageplan ist erforderlich:

  • für Teilungen von bebauten Grundstücken
  • zur Eintragung einer Baulast
  • zum Bauantrag in besonderen Fällen

Der Amtliche Lageplan ist vom Auszug aus der Liegenschaftskarte zu unterscheiden.

Schriftlicher und formloser Antrag

Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.

Rechtsgrundlagen

Vermessungs- und Katastergesetz NRW

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen