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Fahrerbescheinigung

Beschreibung

Fahrer, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht eingesetzt werden und Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staates sind, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Die Fahrerbescheinigung ist maximal 5 Jahre gültig.

Durch diese Fahrerbescheinigung wird bestätigt, dass ein Güterkraftverkehrsunternehmen seine Fahrer rechtmäßig beschäftigt.

Einen Antrag auf Fahrerbescheinigung kann nur ein Unternehmen mit einer gültigen EG-Lizenz bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh stellen.

  1. EG-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) des Unternehmens
  2. Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
  3. Sozialversicherungsnachweis des Fahrpersonals
  4. Aufenthaltsgenehmigung des Fahrpersonals
  5. Pässe des Fahrpersonals
  6. Führerscheine des Fahrpersonals

120 €

Zahlungsart

Überweisung

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EWG) Nr. 881/92

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen