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Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Beschreibung

Ungestempelte Kennzeichen sind

  • neue Kennzeichenschilder (siehe nachfolgend Punkt 3)
  • Kennzeichenschilder, bei denen die Stempelplakette entfernt ist bzw. der Sicherheitscode sichtbar ist.

A) Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen im Rahmen einer Zulassung sind:

  • Hin- und Rückfahrten zur Zulassungsstelle
  • Fahrten im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung (auch vor dem Tag der geplanten Zulassung)

Das müssen Sie tun:

  1. Vor Fahrtantritt ist von Ihnen eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB = 7-stellige Nummer) für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen bei der Versicherung
  2. Ist dem Fahrzeug bislang kein Kennzeichen zugeteilt, muss Ihnen die Zulassungsstelle vor Fahrtantritt ein Kennzeichen zuteilen (eine Kennzeichenreservierung ist nicht ausreichend). Dieses erfolgt unter Vorlage der Fahrzeugpapiere in der Zulassungsstelle.
  3. Die Kennzeichenschilder sind ordnungsgemäß am Fahrzeug anzubringen.
  4. Die elektronische Versicherungsbestätigung sowie die Fahrzeugdokumente sind bei der Fahrt mitzuführen.
  5. Fahrten sind maximal bis zu einem oder aus einem Nachbarkreis des Kreises Gütersloh zulässig und müssen auf direktem Wege vom Wohnort erfolgen. 

 

B) Fahrten nach Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

  • Fahrten dürfen mit den bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung (Abmeldung in Deutschland) durchgeführt werden.
  • Ist das bisherige Kennzeichen im Rahmen der Außerbetriebsetzung nicht reserviert bzw. einem anderen Fahrzeug zugeteilt worden, können diese nicht mehr für die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen genutzt werden.

Das müssen Sie tun:

  1. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) ist während der Fahrt mitzuführen.
  2. Die Kennzeichenschilder sind ordnungsgemäß am Fahrzeug anzubringen.

 

C) Beispiele für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen:

  • Wiederzulassung, gleiche/r Halter/-in, gleiches Fahrzeug, bei Außerbetriebsetzung reserviertes Kennzeichen mit eVB, (Standard-Reservierungszeit 1 Jahr kann um max. 3 Monate verlängert werden).
  • Halterwechsel, Kauf gebrauchtes Fahrzeug, entstempeltes Kennzeichen und vorab von der Zulassungsstelle zugeteiltes Kennzeichen.
  • Außerbetriebsetzung, entstempeltes Kennzeichen (keine eVB erforderlich).
  • Zulassung für ein Ausfuhrkennzeichen, Fahrt zur Vorführung bei der Zulassungsstelle (Versicherungsnachweis liegt bei der Zulassungsstelle).
  • Zulassung eines Neufahrzeuges mit vorab von der Zulassungsstelle zugeteilten Kennzeichen mit eVB.

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

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