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Elterngeld / Elternzeit

Beschreibung

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 01. Januar 2007. Anspruchsberechtigte Mütter oder Väter können ihre Anträge also direkt an die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh richten.

Zu den Aufgaben des Kreises gehören:

  • die Gewährung von Elterngeld und
  • die Beratung zur Elternzeit

Die Zuständigkeiten sind nach Familiennamen der Kinder aufgeteilt.

Die Beantragung des Elterngeldes ist auch online möglich.

Unter folgendem Link gelangen Sie zum Online-Antrag und finden dort auch weitere Informationen zur Online-Antragstellung.

www.familienportal.nrw/elterngeld

 

Ansprechpersonen

BN -GEM

Thomas Nottebrock

05241 85-2468

05241 85-32468

T.Nottebrock@kreis-guetersloh.de

GEN - J

Tanja Manzke

05241 85-

2414

05241 85-

32414

T.Manzke@kreis-guetersloh.de

K - MO

Simone Roer

05241 85-2467

05241 85-32467

S.Roer@kreis-guetersloh.de

SCI - Z

Milena Uekötter

05241 85-2473

05241 85-32473

M.Uekoetter@kreis-guetersloh.de

Für die Buchstaben A-BM und MU-SCH können Sie sich an einen der o.g. AnsprechpartnerInnen wenden.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen