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Führerschein für LKWs / Ersterteilung / Verlängerung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Lkw fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse C, CE, C1 oder C1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet. Für diese Fahrerlaubnisklassen müssen in regelmäßigen Abständen ärztliche und augenärztliche Untersuchungen nachgewiesen werden, damit eine Verlängerung erfolgen kann.

Beschreibung

Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis beim Kreis Gütersloh beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C, CE, C1, oder C1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Es ist empfehlenswert, den Antrag auf Verlängerung frühzeitig, das heißt bis zu sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen.

Ersterteilung:
Der Antrag auf Ersterteilung ist unter Angabe der ausbildenden Fahrschule bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh einzureichen. In der Regel erledigt die Fahrschule sämtliche Formalitäten.

Der Antrag sollte frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (18 Jahre) gestellt werden.

Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

Fahrerlaubnis Klasse C:

  • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

Fahrerlaubnis Klasse CE:

  • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

Fahrerlaubnis Klasse C1:

  • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
  • Mindestalter: 18 Jahre

Fahrerlaubnis Klasse C1E:

  • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs
  • maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12t
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1
  • Mindestalter: 18 Jahre

Benötigte Unterlagen Ersterteilung

  1. Kopie von Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
  2. 1 aktuelles Passfoto (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
  3. Bisheriger Führerschein (evtl. Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde)
  4. Augenärztliches Zeugnis/Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
  5. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (Anl. 5 Nr. 1 FeV)
  6. Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten)
  7. Berufskraftfahrerqualifikationsnachweis

Benötigte Unterlagen Verlängerung

  1. Kopie von Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
  2. 1 aktuelles Passfoto (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
  3. Bisheriger Führerschein (evtl. Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde)
  4. Augenärztliches Zeugnis/Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
  5. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (Anl. 5 Nr. 1 FeV)
  6. Berufskraftfahrerqualifikationsnachweis

Benötigte Unterlagen bei Abholung

  1. Bisheriger Führerschein
  2. Personalausweis
  3. Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
  • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
  • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.
  • Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
  • Sie sind geeignet, einen Lkw zu führen.
  • Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw erfolgreich absolviert.

45,10 € - wie Ersterteilung

35,00 € für den Fahrerqualifizierungsnachweis (Direktversand innerhalb Deutschlands)

Zahlungsart

per Rechnung

Onlinedienstleistung

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