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Erteilung von Beförderungserlaubnissen für gefährliche Abfälle nach § 54 KrWG
Kurzbeschreibung
Eine Beförderungserlaubnis ist erforderlich für das gewerbsmäßige Einsammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen.
Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Informationsblatt unter Formulare/Downloads entnehmen.
Die Gebühren richten sich nach Ziffer 4 der Verwaltungsvorschrift für Abfallnachweisgebühren in Verbindung mit Tarifstelle 28.2.1.25 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung und betragen durchschnittlich 750 €. Zahlungsart: Überweisung
Zuständige Einrichtungen
- 4.5.1: Abfall und Boden
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Telefon:
05241 85-2799 - Fax:
05241 85-2760 - E-Mail:
abt45@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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- 4.5: Umwelt
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Telefon:
05241 85-2799 - E-Mail:
abt45@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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