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Erteilung von Beförderungserlaubnissen für gefährliche Abfälle nach § 54 KrWG

Kurzbeschreibung

Eine Beförderungserlaubnis ist erforderlich für das gewerbsmäßige Einsammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen. 

Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Informationsblatt unter Formulare/Downloads entnehmen.

Die Gebühren richten sich nach Ziffer 4 der Verwaltungsvorschrift für Abfallnachweisgebühren in Verbindung mit Tarifstelle 28.2.1.25 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung und betragen durchschnittlich 750 €. Zahlungsart: Überweisung

Zuständige Einrichtungen