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Erteilung von Beförderungserlaubnissen für gefährliche Abfälle nach § 54 KrWG
Beschreibung
Eine Beförderungserlaubnis ist erforderlich für das gewerbsmäßige Einsammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen.
Rechtsgrundlagen:
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Anzeige- und Erlaubnisverordnung
- Verwaltungsvorschrift für Abfallnachweisgebühren
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Informationsblatt unter Formulare/Downloads entnehmen.
Die Gebühren richten sich nach Ziffer 4 der Verwaltungsvorschrift für Abfallnachweisgebühren in Verbindung mit Tarifstelle 28.2.1.25 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung und betragen durchschnittlich 750 €. Zahlungsart: Überweisung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.5.1: Abfall und Boden
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Telefon:
+49 5241 85-2799 - Fax:
+49 5241 85-2760 - E-Mail:
abt45@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2751
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E-Mail: a.hiemer@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2724
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E-Mail: a.surmann@kreis-guetersloh.de
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