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Führerschein: Namensänderung

Kurzbeschreibung

Der Führerschein ist kein Ausweisdokument.

Eine Namensänderung im Führerschein ist daher nicht verpflichtend. Auf Wunsch kann bei den örtlichen Bürgerbüros der Städte und Gemeinden oder der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh der neue Name eingetragen werden.

Beschreibung

Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Der geänderte Führerschein wird nach ca. 3 Wochen zugeschickt.

  1. Führerschein bzw. Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde
  2. Personalausweis oder Reisepass
  3. 1 aktuelles biometrisches Passfoto (entsprechend § 5 Passverordnung 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)

Bei Inhabern der C- und D-Klassen wird seit dem 23.05.2021 die Schlüsselzahl 95 nicht mehr in den Führerschein, sondern in den neu auszustellenden Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen.

32,80 € für den neuen EU-Kartenführerschein

ggf. 35,00 € für den Fahrerqualifizierungsnachweis (Direktversand innerhalb Deutschlands)

Zahlungsart

per Rechnung

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen