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Grundwasserförderung
Beschreibung
Sie möchten Grundwasser zur Versorgung Ihres Betriebes mit Trink- oder Brauchwasser oder zur Beregnung ihrer landwirtschaftlichen Flächen zu Tage fördern?
Sie versorgen auch andere mit selbst gefördertem Trinkwasser, z.B. in Mietshäusern?
Sie wollen das Grundwasser z.B. für eine Baumaßnahme großräumig absenken?
In all diesen Fällen benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen müssen.
Die Nutzung des Grundwassers für die Gartenbewässerung ist erlaubnisfrei.
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Zuständige Einrichtungen
- 4.4.1: Untere Wasserbehörde
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2605
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E-Mail: p.sander@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2600
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E-Mail: k.traeger@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2606
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E-Mail: t.wegner@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2604
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E-Mail: j.behrendt@kreis-guetersloh.de
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