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Grundwasserförderung
Beschreibung
Sie möchten Grundwasser zur Versorgung Ihres Betriebes mit Trink- oder Brauchwasser oder zur Beregnung ihrer landwirtschaftlichen Flächen zu Tage fördern?
Sie versorgen auch andere mit selbst gefördertem Trinkwasser, z.B. in Mietshäusern?
Sie wollen das Grundwasser z.B. für eine Baumaßnahme großräumig absenken?
In all diesen Fällen benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen müssen.
Die Nutzung des Grundwassers für die Gartenbewässerung ist erlaubnisfrei.
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Zuständige Einrichtung
- 4.4.1: Untere Wasserbehörde
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Fax:
+49 5241 85-2650 - E-Mail:
untere.wasserbehoerde@kreis-guetersloh.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: +49 5241 85-2633
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E-Mail: f.biermeyer@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: +49 5241 85-2605
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E-Mail: p.sander@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: +49 5241 85-2600
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E-Mail: k.traeger@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: +49 5241 85-2606
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E-Mail: t.wegner@kreis-guetersloh.de
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