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Fahrzeugdiebstahl
Beschreibung
Bei Diebstahl eines Fahrzeuges ist eine Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle erforderlich.
Danach kann eine Abmeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Finanzamt und Versicherung werden automatisch über die Abmeldung informiert.
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) oder
entsprechendes ausländisches Ausweisdokument des Fahrzeughalters -
Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
- Fahrzeugschein
- Eine Ausfertigung der Anzeige der deutschen Polizei
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
16,80 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 2.2.1: Zulassungen
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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