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Indirekteinleitung von Abwasser mit gefährlichen Stoffen
Beschreibung
In Ihrem Betrieb fallen Abwässer mit gefährlichen Stoffen wie Schwermetallen, Lösemitteln, Kohlenwasserstoffe oder ähnlichem an?
Sie leiten Abwasser aus einer Druckerei, einer chemischen Reinigung, einer Zahnarztpraxis, einer Autowerkstatt oder aus der Dampferzeugung, Wasseraufbereitung oder Kühlsystemen ein?
Dann benötigen Sie u.U. eine Indirekteinleitergenehmigung für die Einleitung dieser Abwässer, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen müssen. Das jeweilige Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.4.1: Untere Wasserbehörde
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- 4.4: Tiefbau
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Fax:
+49 5241 85-2650 - E-Mail:
abt44@kreis-guetersloh.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2600
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E-Mail: k.traeger@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2606
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E-Mail: t.wegner@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2629
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E-Mail: s.stevens@kreis-guetersloh.de
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