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Indirekteinleitung von Abwasser mit gefährlichen Stoffen

Beschreibung

In Ihrem Betrieb fallen Abwässer mit gefährlichen Stoffen wie Schwermetallen, Lösemitteln, Kohlenwasserstoffe oder ähnlichem an?

Sie leiten Abwasser aus einer Druckerei, einer chemischen Reinigung, einer Zahnarztpraxis, einer Autowerkstatt oder aus der Dampferzeugung, Wasseraufbereitung oder Kühlsystemen ein?

Dann benötigen Sie u.U. eine Indirekteinleitergenehmigung für die Einleitung dieser Abwässer, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen müssen. Das jeweilige Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner.

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