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Kfz: Feinstaubplakette

Kurzbeschreibung

In ausgewiesene Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge mit einer entsprechenden Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe einfahren.

Beschreibung

Eine Feinstaubplakette kann gegen Vorlage des Fahrzeugscheins bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh gekauft werden.

Feinstaubplaketten können auch für Fahrzeuge, die außerhalb des Kreises Gütersloh oder im Ausland zugelassen sind, gekauft werden.

Wenn eine entsprechende Feinstaubplakette für ein Fahrzeug nicht möglich ist, kann eine Ausnahmegenehmigung bei der für die Umweltzone zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Das Verkehrszeichen Umweltzone zeigt den Bereich an, der nur bedingt, je nach Schadstoffgruppe befahren werden darf. 

Die Plakettenfarbe (Rot, Gelb, Grün) richtet sich nach den technischen Daten des Fahrzeuges, die im Fahrzeugschein aufgeführt sind.

Feinstaubplaketten sind nationale Plaketten und sind grundsätzlich nur für den deutschen Verkehrsbereich gültig.

Folgende Fahrzeuge benötigen keine Feinstaubplakette:

  • Mobile Maschinen und Geräte (z.B. land- und forstwirtschaftliche Kfz)
  • Arbeitsmaschinen
  • Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
  • Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) , Schwerbehindertenausweis ist bei der Fahrt mitzuführen
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz"
  • Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die gleichwertige Anforderungen eines Oldtimers mit H- oder 07-Kennzeichen erfüllen
  • Fahrzeuge mit Ausfuhr- und Kurzzeit- sowie roten Kennzeichen (für Probe- und Überführungsfahrten)
  • Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes
  • Handwerker-Fahrzeuge mit entsprechenden Parkausweisen
  • Ausweichverkehre über Bedarfsumleitungen von Autobahnen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung und ggf. einer gültigen Sicherheitsprüfung
    • Der Stempel in der Zulassungsbescheinigung ist nur ausreichend, wenn das HU-Datum seitens des Prüfers an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt wurde

Es ist zu empfehlen, dass Sie sich online einen Termin buchen. So können Sie erhebliche Wartezeiten vermeiden. Eine Terminpflicht besteht allerdings nicht.

 

Feinstaubplaketten können auch in allen bekannten Prüforganisationen ausgestellt werden (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ) oder durch den ADAC erstellt werden.

Anbei finden Sie eine Übersicht der Umweltzonen in Deutschland: https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php

Es besteht die Möglichkeit im Vorfeld selbst zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette erhalten würde und in welcher Farbe: https://www.feinstaubplakette.de/

Gebühr Feinstaubplakette 5,80€

Zahlung mit Bargeld oder Girokarte möglich.

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