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Führerschein: Ersatz-Dokument
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl kann ein Ersatzführerschein ausgestellt werden. Führerscheininhaber mit Wohnsitz im Kreisgebiet Gütersloh können Ersatzführerscheine bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh oder bei den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden (außer bei der Stadt Gütersloh) beantragen.
- Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung - 1 aktuelles Passfoto (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung – 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen)
- formlose Verlusterklärung
- evtl. Diebstahlanzeige der Polizei
Der neue EU-Kartenführerschein wird durch die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh postalisch versandt.
Bei Inhabern der C- und D-Klassen wird seit dem 23.05.2021 die Schlüsselzahl 95 nicht mehr in den Führerschein, sondern in den neu auszustellenden Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen.
46,30 € für den neuen EU-Kartenführerschein
ggf. 32,50 € für den Fahrerqualifizierungsnachweis (Direktversand innerhalb Deutschlands)
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Zuständige Einrichtung
- 2.2.3: Fahrerlaubnisse
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
+49 5241 85-1200 - Fax:
+49 5241 85-31200 - E-Mail:
abt22@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: +49 5241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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