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Führerschein - Ersatz-Dokument

Kurzbeschreibung

Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Führerscheininhaber mit Wohnsitz im Kreisgebiet Gütersloh können Ersatzführerscheine bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh oder bei den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden (außer bei der Stadt Gütersloh) beantragen.

Beschreibung

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

  1. Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde
  2. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung
  3. 1 aktuelles Passfoto (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung – 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen)
  4. formlose Verlusterklärung
  5. evtl. Diebstahlanzeige der Polizei

Der neue EU-Kartenführerschein wird durch die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh postalisch versandt.

Bei Inhabern der C- und D-Klassen wird seit dem 23.05.2021 die Schlüsselzahl 95 nicht mehr in den Führerschein, sondern in den neu auszustellenden Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen.

48,60 € für den neuen EU-Kartenführerschein

ggf. zzgl. 30,70 € bei Abnahme einer eidesstattlichen 
Versicherung 

ggf. 35,00 € für den Fahrerqualifizierungsnachweis (Direktversand innerhalb Deutschlands)

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen