Kfz-Kennzeichen: Grüne Kennzeichen
Kurzbeschreibung
Von der Kraftfahrtsteuer befreite Fahrzeuge können Kennzeichen mit grüner Schrift zugeteilt werden.
Beschreibung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten ein grünes Kennzeichen zugeteilt zu bekommen:
- Aufgrund der Fahrzeugart (Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Anhänger für Sportzwecke, ...)
- Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft
- Zugmaschinen des Schaustellergewerbes
- Anhänger, wenn für das Zugfahrzeug ein Anhängerzuschlag (erhöhter Steuersatz) bezahlt wurde
- ...
Ein grünes Kennzeichen kann im Rahmen der Zulassung oder auch im Nachgang für ein bereits zugelassenes Fahrzeug zugeteilt werden (beispielweise durch eine technische Änderung, o.ä.).
Für die Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist es unerheblich, ob der Halter eine Privatperson, juristische Person oder eine Gesellschaft ist.
- Zulassungsantrag (Unter "Anträge zur KFZ-Steuer" ist das grüne Kennzeichen zu beantragen)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
ODER
- Abmeldebestätigung (Fahrzeug wurde vor dem 01.10.2005 letztmals abgemeldet)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- Der Stempel in der Zulassungsbescheinigung ist nur ausreichend, wenn das HU-Datum seitens des Prüfers an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt wurde
- Kennzeichen: bei zugelassenen Fahrzeugen
- EVB-Nummer der Versicherung
- ggf. Vollmacht (muss Original unterschrieben sein)
Bei Änderung auf grüne Kennzeichen bei bereits zugelassenen Fahrzeugen (beispielsweise im Rahmen einer technischen Änderung):
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- Der Stempel in der Zulassungsbescheinigung ist nur ausreichend, wenn das HU-Datum seitens des Prüfers an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt wurde
- Kennzeichen
- ggf. Vollmacht (muss Original unterschrieben sein)
- ggf. Änderungsgutachten einer Prüforganisation
Bei gewerblicher Zulassung
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- vollständiger Handelsregisterauszug (HRA und ggf. HRB)
- Lichtbildausweis(e) der/des vertretungsberechtigten Personen
→ Besonderheit GbR: Verantwortlichkeitserklärung (siehe "Anträge/Informationsblätter) und ggf. Gesellschaftervertrag
→ Besonderheit Freiberufler: Kopfbogen/Briefkopf samt vollständiger Firmenanschrift oder Bestätigung des Steuerberaters, Ärztekammer oder ähnliches über freiberufliche Tätigkeit und Firmenadresse
→ Besonderheit Vereine: vollständiger Auszug aus dem Vereinsregister
Es ist zu empfehlen, dass Sie sich online einen Termin buchen. So können Sie erhebliche Wartezeiten vermeiden. Eine Terminpflicht besteht allerdings nicht.
Es besteht die Möglichkeit im Vorfeld ein Kennzeichen zu reservieren:
Der schriftliche Antrag ist bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen.
Die Voraussetzung für die Zuteilung eines grünen Kennzeichens richtet sich nach der Fahrzeugart oder dem Verwendungszweck.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Zulassungsgebühr | ab 19,90€ |
Gebühr im Rahmen einer nachträglichen Änderung | ab 12,00€ |
Zahlung mit Bargeld oder Girokarte möglich.
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Zuständige Einrichtungen
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Kfz-Zulassungen (2.2.1)
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de