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Kfz-Kennzeichen: Grüne Kennzeichen

Kurzbeschreibung

Von der Kraftfahrtsteuer befreite Fahrzeuge können Kennzeichen mit grüner Schrift zugeteilt werden.

Beschreibung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten ein grünes Kennzeichen zugeteilt zu bekommen:

  • Aufgrund der Fahrzeugart (Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Anhänger für Sportzwecke, ...)
  • Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft
  • Zugmaschinen des Schaustellergewerbes
  • Anhänger, wenn für das Zugfahrzeug ein Anhängerzuschlag (erhöhter Steuersatz) bezahlt wurde
  • ...

Ein grünes Kennzeichen kann im Rahmen der Zulassung oder auch im Nachgang für ein bereits zugelassenes Fahrzeug zugeteilt werden (beispielweise durch eine technische Änderung, o.ä.).

Für die Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist es unerheblich, ob der Halter eine Privatperson, juristische Person oder eine Gesellschaft ist.

 

  • Zulassungsantrag (Unter "Anträge zur KFZ-Steuer" ist das grüne Kennzeichen zu beantragen)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

ODER

  • Abmeldebestätigung (Fahrzeug wurde vor dem 01.10.2005 letztmals abgemeldet)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
    • Der Stempel in der Zulassungsbescheinigung ist nur ausreichend, wenn das HU-Datum seitens des Prüfers an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt wurde
  • Kennzeichen: bei zugelassenen Fahrzeugen
  • EVB-Nummer der Versicherung
  • ggf. Vollmacht (muss Original unterschrieben sein)

 

Bei Änderung auf grüne Kennzeichen bei bereits zugelassenen Fahrzeugen (beispielsweise im Rahmen einer technischen Änderung):

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
    • Der Stempel in der Zulassungsbescheinigung ist nur ausreichend, wenn das HU-Datum seitens des Prüfers an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt wurde
  • Kennzeichen
  • ggf. Vollmacht (muss Original unterschrieben sein)
  • ggf. Änderungsgutachten einer Prüforganisation 

 

Bei gewerblicher Zulassung

  • aktuelle Gewerbeanmeldung 
  • vollständiger Handelsregisterauszug (HRA und ggf. HRB)
  • Lichtbildausweis(e) der/des vertretungsberechtigten Personen

→ Besonderheit GbR: Verantwortlichkeitserklärung (siehe "Anträge/Informationsblätter) und ggf. Gesellschaftervertrag

→ Besonderheit Freiberufler: Kopfbogen/Briefkopf samt vollständiger Firmenanschrift oder Bestätigung des Steuerberaters, Ärztekammer oder ähnliches über freiberufliche Tätigkeit und Firmenadresse

→ Besonderheit Vereine: vollständiger Auszug aus dem Vereinsregister

Es ist zu empfehlen, dass Sie sich online einen Termin buchen. So können Sie erhebliche Wartezeiten vermeiden. Eine Terminpflicht besteht allerdings nicht.

Es besteht die Möglichkeit im Vorfeld ein Kennzeichen zu reservieren: 

 

Der schriftliche Antrag ist bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. 

Die Voraussetzung für die Zuteilung eines grünen Kennzeichens richtet sich nach der Fahrzeugart oder dem Verwendungszweck.

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

Zulassungsgebühr ab 19,90€
Gebühr im Rahmen einer nachträglichen Änderung  ab 12,00€
 

Zahlung mit Bargeld oder Girokarte möglich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen