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Schülerfahrkosten
Kurzbeschreibung
Der Kreis Gütersloh ist Träger verschiedener Schulen im Kreis Gütersloh. Als Schulträger ist der Kreis Gütersloh nach der Schülerfahrkostenverordnung verpflichtet, Fahrkosten für die Schülerinnen und Schüler seiner Schulen zu tragen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Beschreibung
Kreiseigene Schulen
Die Hinweise beziehen sich ausschließlich auf die Schulen in Trägerschaft des Kreises Gütersloh. Hier finden Sie eine Auflistung dieser Schulen, die sich in drei Gruppen aufteilen:
- Berufskollegs
- Weiterführende Schulen
- Förderschulen
Berufskollegs
Bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 erhalten die Schülerinnen und Schüler, die eine vollzeitschulische Ausbildung an den fünf Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises absolvieren, über die Berufskollegs ein sog. Deutschlandticket, um damit mit dem ÖPNV zur Schule fahren zu können. Dies geschieht direkt nach ihrer Aufnahme an einem der Berufskollegs, ein Antrag ist nicht zu stellen. Allerdings benötigt die Schule zuvor eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung, damit die Daten der Schülerin bzw. des Schülers an die OWL Verkehr GmbH weitergegeben werden dürfen. Vordrucke sind auf den Homepages der Berufskollegs zu finden bzw. können in den Schulsekretariaten ausgehändigt werden.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine personifizierte Chipkarte, mit der die Berechtigung für die Nutzung des ÖPNV nachgewiesen werden kann. Sollten die Schülerinnen und Schüler bereits im Besitz einer solchen Chipkarte sein, z. B. durch den vorherigen Besuch einer anderen Schule, die ebenfalls solche Tickets ausgab, ist diese Chipkarte weiter zu benutzen. Die Schule wird veranlassen, dass mit dieser Chipkarte der ÖPNV wieder genutzt werden kann. Es wird dann keine neue Chipkarte ausgehändigt.
Weitere Einzelheiten zum Deutschlandticket können auf der Homepage der OWL Verkehr GmbH entnommen werden:
Dort gibt es auch Hinweise, was zu tun ist, wenn die Chipkarte verloren wurde.
Mit der Ausgabe des Deutschlandtickets sind grundsätzlich alle Ansprüche auf Erstattung von Fahrkosten abgegolten
Die Schülerinnen und Schüler der Klassen des dualen Systems sowie die Schülerinnen und Schüler der Fachschulen für Weiterbildung erhalten kein Deutschlandticket, da sie nach der Schülerfahrkostenverordnung auch keinen Anspruch auf Fahrkostenerstattung durch den Schulträger haben.
Weiterführende Schulen
Bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 erhalten die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Kreises Gütersloh, also das Kreisgymnasium Halle (Westf.) und die Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule mit Standorten in Borgholzhausen und Werther (Westf.), über die Schulen ein sog. Deutschlandticket, um damit mit dem ÖPNV zur Schule fahren zu können. Dies geschieht direkt nach ihrer Aufnahme an einer der Schulen, ein Antrag ist nicht zu stellen. Allerdings benötigt die Schule zuvor eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung, damit die Daten der Schülerin bzw. des Schülers an die OWL Verkehr GmbH weitergegeben werden dürfen. Vordrucke sind auf den Homepages der Schulen zu finden bzw. können in den Schulsekretariaten ausgehändigt werden.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine personifizierte Chipkarte, mit der die Berechtigung für die Nutzung des ÖPNV nachgewiesen werden kann. Sollten die Schülerinnen und Schüler bereits im Besitz einer solchen Chipkarte sein, z. B. durch den vorherigen Besuch einer anderen Schule, die ebenfalls solche Tickets ausgab, ist diese Chipkarte weiter zu benutzen. Die Schule wird veranlassen, dass mit dieser Chipkarte der ÖPNV wieder genutzt werden kann. Es wird dann keine neue Chipkarte ausgehändigt.
Weitere Einzelheiten zum Deutschlandticket können auf der Homepage der OWL Verkehr GmbH entnommen werden:
Dort gibt es auch Hinweise, was zu tun ist, wenn die Chipkarte verloren wurde.
Mit der Ausgabe des Deutschlandtickets sind grundsätzlich alle Ansprüche auf Erstattung von Fahrkosten abgegolten.
Förderschulen
Schülerinnen und Schüler der Primarstufen der Förderschulen des Kreises Gütersloh werden in der Regel im Rahmen eines Schülerspezialverkehrs befördert. An den meisten Schulen wird hierfür vorausgesetzt, dass eine Anspruchsvoraussetzung nach der Schülerfahrkostenverordnung (z.B. Schulweg weiter als 2 km) vorliegt.
Zur Durchführung dieses Schülerspezialverkehrs wird i.d.R. nach europaweiter Ausschreibung ein Beförderungsunternehmen mit der Beförderung der Schülerinnen und Schüler einer Schule beauftragt. Der Kreis Gütersloh legt dabei Wert auf die Qualität der Beförderung. Die Fahrzeit darf 1 Stunde je Weg nicht überschreiten. Das Fahrpersonal ist zu einem respektvollen und freundlichen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern verpflichtet.
Die Schülerinnen und Schüler werden morgens von ihrer Wohnung oder an festgelegten Haltestellen abgeholt und mit weiteren Schülerinnen und Schülern zur Schule gefahren. Nach Schulschluss erfolgt dann die entsprechende Rückbeförderung. Die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig über die Fahrzeiten ihres Kindes informiert.
Die Teilnahme am Schülerspezialverkehr ist freiwillig. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler müssen sich jedoch an gewisse disziplinarische Regeln halten. In besonderen Fällen können Schülerinnen und Schüler vom Schülerspezialverkehr ausgeschlossen werden. In diesen Fällen sind die Erziehungsberechtigten zur Beförderung ihres Kindes verpflichtet. Eine Kostenerstattung durch den Kreis Gütersloh erfolgt in einem solchen Fall nicht.
Die Ausgabe von Deutschlandtickets ist möglich. Dann ist jedoch eine Mitnahme im Schülerspezialverkehr ausgeschlossen.
Zuständige Einrichtungen
- 3.1.2: Schulverwaltung
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1521
- Telefon:
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