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Verwaltungsangelegenheiten / Gebührenabrechnung Rettungsdienst

Beschreibung

Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, der notärztlichen Versorgung und des Krankentransports wird durch Gebühren finanziert.

Die Höhe der Gebühr des einzelnen Einsatzes ergibt sich über die in Anspruch genommene Leistung und die gefahrenen Kilometer des transportierenden Fahrzeugs. Die Gebührensatzung wird unter Zugrundelegung aller für diese Leistung entstehenden Kosten kostendeckend berechnet. Die Krankenkassen werden als Kostenträger der verschiedenen Leistungen über die Gebührenberechnung informiert und können sich dazu äußern.

Die Rechnungsstellung erfolgt für alle Rettungswachen zentral im Kreishaus Gütersloh.

Zusätzliche Verwaltungsaufgaben für den Rettungsdienst sind insbesondere:

- Beschaffung

- Unterhaltung des Fuhrparks

- Personalangelegenheiten

- Erstellung des Rettungsdienstbedarfsplanes

- Unfallsachbearbeitung

Der Rettungsdienstbedarfsplan stellt anhand der Einsatzzahlen der verschiedenen Rettungsmittel und der örtlicher Vorgaben des Einsatzgebietes (z.B. Bevölkerungsdichte, Besiedelung, Straßennetz) den Bedarf an Rettungswachen, Fahrzeugen und Personal dar. Der Rettungsdienstbedarfsplan wird in der Regel nach jeweils 5 Jahren den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

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