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Gewerbeerlaubnis für das Bewachungsgewerbe
Beschreibung
Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe
Wer selbständig als natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (zum Beispiel GmbH, AG) Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, muss eine Erlaubnis besitzen. Die Bewachung eigenen Eigentums ist erlaubnisfrei.
Die Erteilung der Bewachungserlaubnis erfordert grundsätzlich die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Bewachungspersonal
Der Gewerbetreibende darf für die Bewachung nur Personen einsetzen, die zuverlässig, fachkundig und volljährig sind. Er ist verpflichtet, dass für einen Einsatz vorgesehene Personal vor dem ersten Einsatz durch die zuständige Behörden überprüfen zu lassen.
Detektive
Private Ermittler, die über Observation hinaus keine ausdrückliche Bewachung von Gegenständen oder Personen vornehmen, benötigen keine Erlaubnis, sondern müssen nur das Gewerbe anmelden. Der selbständige Warenhausdetektiv bewacht dagegen den Warenbestand im Kaufhaus und muss deshalb eine Erlaubnis haben.
Rechtsgrundlagen: Gewerbeordnung (GewO), Bewachungsverordnung (BewachV), Gebührengesetz für das Land NRW (GebG NRW), Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGeb NRW)
Zur Bearbeitung Ihres Antrages auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Bei einer natürlichen Person für den Antragsteller und bei einer juristischen Person für alle Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführer) sowie weitere auf die Geschäftsführung Einfluss nehmende (z.B. Gesellschafter)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeindekasse des Wohnortes
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
für Personenschäden: 1.000.000,00 Euro
für Sachschäden: 250.000,00 Euro
für das Abhandenkommen bewachter Sachen: 15.000,00 Euro
für reine Vermögensschäden: 12.500,00 Euro
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde
- zusätzlich bei juristischen Personen
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsvertrag
Zur Bearbeitung der Meldung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung von Wachpersonen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Meldevordruck Wachpersonal mit entsprechende Nachweisen (z.B. Sachkundenachweis, Unterrichtungsnachweis)
Der Gebührenrahmen liegt für die
- Entscheidung über die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes bei 500 bis 5.000 Euro,
- Erteilung nachträglicher Auflagen, Änderung oder Ergänzung bestehender Auflagen zur Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes bei 100 bis 1.000 Euro,
- Entscheidung über die Zulassung von Wachpersonal (Zuverlässigkeitsprüfung) bei 30 bis 150 Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 6.1.1: Sicherheit und Ordnung
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-0 - Fax:
05241 85-2233
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-2251
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E-Mail: m.sonnemann@kreis-guetersloh.de
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