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Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
In Kindertageseinrichtungen werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Schuleintritt einen Teil des Tages oder ganztags betreut und gefördert.
Seit der Einführung des KiBiz werden in Kindertageseinrichtungen drei Gruppenformen angeboten, die die Größe und das Alter der zu betreuenden Kinder beschreiben:
- Gruppenform I: Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt (20 Kinder pro Gruppe)
- Gruppenform II: Kinder von 3 Monaten bis unter 3 Jahre (10 Kinder pro Gruppe)
- Gruppenform III: Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (25 Kinder pro Gruppe)
Die Gruppen in den Kindertageseinrichtungen können auch aus Kombinationen der drei Gruppenformen bestehen.
Eltern können zwischen drei Betreuungszeiten für ihr Kind wählen, für die mit dem Träger der Kindertageseinrichtung ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wird:
- 25 Wochenstunden: Diese Betreuungszeit bezieht sich überwiegend auf eine Betreuung am Vormittag und ggf. an wenigen Nachmittagen.
- 35 Wochenstunden: Die 35 Wochenstunden können je nach Bedarf der Eltern und Möglichkeiten der Kindertageseinrichtung mit einer geteilten Öffnungszeit (vormittags 5 Stunden und nachmittags 2 Stunden), als Blocköffnungszeit (z.B. von 7 bis 14 Uhr) oder in Mischformen angeboten werden.
- 45 Wochenstunden: Diese Betreuungszeit entspricht einer Ganztagsbetreuung einschließlich Über-Mittag-Betreuung.
Für die Anmeldung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung nehmen Sie bitte direkten Kontakt zu der Einrichtung auf. Die Liste aller Kindertageseinrichtungen im Kreis Gütersloh (ohne die Städte Gütersloh, Verl und Rheda-Wiedenbrück) können Sie herunterladen (siehe Downloads)
Nachdem die Anmeldung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung erfolgt ist, erhalten die Eltern von ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Erklärungsbogen, um Angaben zu ihrem Bruttojahreseinkommen zu machen. Anhand dieser Angaben wird dann von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung der von den Eltern zu leistende Elternbeitrag ermittelt.
Erlass des Elternbeitrags
Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, diesen Elternbeitrag aufzubringen, besteht die Möglichkeit, bei der Kreisverwaltung Gütersloh den Erlass dieses Elternbeitrages zu beantragen (siehe Downloads).
Ab dem 01.08.2019 wird der Kostenbeitrag auf Antrag zusätzlich erlassen, wenn die Eltern oder Kinder folgende Leistungen beziehen:
- Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetztes
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Auskünfte hierzu erteilen Frau Wildemann (Tel.: 0 52 41 / 85 24 32) und Frau Henneböhl (Tel.: 0 52 41 / 85 24 29).
Kinder mit Behinderung
Im Kreis Gütersloh gibt es ein differenziertes Angebot für Kinder mit Behinderung in der Altersgruppe von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht.
Drei Angebotsformen ermöglichen, den richtigen Förderort für ein Kind mit Behinderung zu finden:
- Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
- Additive (integrative) Kindertageseinrichtung
- Gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen - Einzelintegration -
Eine Übersicht der Einrichtungen mit deren Zielen und Angebotsformen ist in dieser gemeinsamen Datenbank der Stadt und des Kreis Gütersloh zusammengestellt:
www.integrative-einrichtungen.de
Weitere Informationen zu Kindertageseinrichtungen
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtung
- 3.5.8: Kindertagesbetreuung
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
+49 5241 85-0 - Fax:
+49 5241 85-2460
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: +49 5241 85-2429
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E-Mail: j.henneboehl@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: +49 5241 85-2426
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E-Mail: r.rath@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: +49 5241 85-2425
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: +49 5241 85-2434
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E-Mail: m.troester@kreis-guetersloh.de
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