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Kindertageseinrichtungen
Kurzbeschreibung
Kindertageseinrichtungen bieten ein familienergänzendes Angebot zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern vor dem Eintritt in die Schule.
Kinder haben ab dem 3. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertageseinrichtung.
Der Besuch einer Kindertageseinrichtung ist freiwillig, er wird jedoch sehr empfohlen, da die Kita die Bildung und Erziehung des Kindes ergänzend zur Familie unterstützt.
Die Bildung und Erziehung in der Kindertageseinrichtung orientiert sich an den kindlichen Fähigkeiten und dessen kindlicher Neugier. In den lernintensiven Lebensjahren des Kindes wird seine Persönlichkeitsentwicklung zur Entwicklung von Selbstbewusstsein, Eigenständigkeit und Identität durch das soziale Lernen in der Gruppe unterstützt.
Beschreibung
Die Anmeldung Ihres Kindes für eine Kindertageseinrichtung ist ganzjährig möglich und erfolgt spätestens bis zum 15.12. eines Jahres für das darauf folgende Kindergartenjahr über das Kita-Online-Portal „Kivan“ Ihres Wohnortes. Später eingehende Bedarfsmeldungen werden nachrangig bearbeitet.
Nachdem die Anmeldung des Kindes erfolgt und ein Betreuungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung unterzeichnet ist, erhalten die Eltern von ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Erklärungsbogen, um Angaben zu ihrem Bruttojahreseinkommen zu machen. Anhand dieser Angaben wird dann von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung der von den Eltern zu leistende Elternbeitrag ermittelt. Auskünfte zum Kita-Online-Portal „Kivan“ erteilen Frau Dierck (0 52 41/85 24 39) oder Frau Olk (0 52 41/85 24 43).
Erlass des Elternbeitrags
Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, diesen Elternbeitrag aufzubringen, besteht die Möglichkeit, bei der Kreisverwaltung Gütersloh den Erlass dieses Elternbeitrages zu beantragen (siehe Downloads).
Ab dem 01.08.2019 wird der Kostenbeitrag auf Antrag zusätzlich erlassen, wenn die Eltern oder Kinder folgende Leistungen beziehen:
- Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetztes
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Auskünfte hierzu erteilen Frau Wildemann (Tel.: 0 52 41 / 85 24 32) und Frau Henneböhl (Tel.: 0 52 41 / 85 24 29).
Kinder mit Behinderung
Im Kreis Gütersloh gibt es ein differenziertes Angebot für Kinder mit Behinderung in der Altersgruppe von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht.
Drei Angebotsformen ermöglichen, den richtigen Förderort für ein Kind mit Behinderung zu finden:
- Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
- Additive (integrative) Kindertageseinrichtung
- Gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen - Einzelintegration -
Eine Übersicht der Einrichtungen mit deren Zielen und Angebotsformen ist in dieser gemeinsamen Datenbank der Stadt und des Kreises Gütersloh zusammengestellt:
www.integrative-einrichtungen.de
Weitere Informationen zu Kindertageseinrichtungen
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Kindertagesbetreuung (3.5.8)
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- Auf dem Stempel 5
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-0 - Fax:
05241 85-2460
- Telefon:
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