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Kinder- und Jugendförderplan

Beschreibung

Der derzeitige Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Gütersloh (KJFöP GT) ist seit dem 01. Januar 2022 in Kraft und gilt noch bis Ende 2026. Der Plan setzt sich zusammen aus

1. Handlungsfeldern

  • Offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive Aufsuchender Jugendarbeit
  • Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
  • Jugendsozialarbeit
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

und Handlungsempfehlungen hierzu

2. Allgemeinen Förderbestimmungen

gefördert werden

  • Erholungsfreizeiten
  • Internationalen Jugendbegegnungen
  • Bildungsmaßnahmen
  • Kinder- und Jugendveranstaltungen
  • Besuch kultureller Veranstaltungen
  • Qualifizierung von Jugendleiter*innen

3. Jugendhäuser der Offenen und der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Aufsuchende Jugendarbeit

  • Bau- und Einrichtung
  • Unterhaltung
  • Anschaffung von Geräten und Material

Zuständigkeiten:

Für Steinhagen, Halle (Westf.), Werther (Westf.), Borgholzhausen

Regionalstelle Nord

Für Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Langenberg

Regionalstelle Ost

Für Harsewinkel, Versmold, Herzebrock-Clarholz

Regionalstelle West

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen