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Unterhalt Beratung und Beurkundung

Beschreibung

Wenn die Eltern mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, entfällt eine Unterhaltsregelung für das Kind, da dann kein Barunterhalt fällig wird. Wenn sie sich trennen, sollte sich daher der Elternteil, bei dem das Kind lebt, möglichst schnell um eine Klärung kümmern, da sonst für die Vergangenheit Unterhaltsansprüche verloren gehen können.

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs des Kindes muss individuell berechnet und festgestellt werden. Der Unterhalt kann entweder als fester Betrag oder in einem veränderlichen Wert, d.h. als dynamischer Prozentwert festgelegt werden.

Normalerweise empfiehlt es sich, den Kindesunterhalt als veränderlichen Prozentwert festlegen zu lassen. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass man sich bei allgemeinen Veränderungen der Bezugsgrößen (Mindestunterhalt und gesetzliches Kindergeld) und der Altersstufen nicht um einen neuen Unterhaltstitel bemühen muss.

Es ist üblich, eine freiwillige Unterhaltsverpflichtung beim Jugendamt (kostenfrei), Amtsgericht (kostenfrei) oder Notar (gebührenfrei gegen Schreibauslagen) beurkunden zu lassen. Im Konfliktfall kann die Höhe des Unterhaltsanspruchs gerichtlich geklärt werden. Unterhaltsurkunden, gerichtliche Urteile, Beschlüsse oder Vergleiche sind sogenannte vollstreckbare Titel, mit denen bei Bedarf auch gepfändet werden kann.

 

Ist Ihr Wohnort

  • in der Stadt Rheda-Wiedenbrück, so ist das Jugendamt der Stadt Rheda-Wiedenbrück (www.rheda-wiedenbrueck.de),
  • in der Stadt Verl, so ist das Jugendamt der Stadt Verl (www.verl.de) oder
  • in der Stadt Gütersloh, so ist das Jugendamt der Stadt Gütersloh (www.guetersloh.de)
    für Sie zuständig.

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