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Behördenfunk
Beschreibung
Der Kreis Gütersloh als untere Funkaufsichtsbehörde regelt für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Nutzung des nicht-öffentlichen Funkverkehrs für den Rettungsdienst, Feuerschutz, Katastrophenschutz und berechtigten Einrichtungen.
Für die Genehmigung zur Nutzung von nicht - öffentlichen Funkfrequenzen ist die Bundesnetzagentur (BNA) zuständig. Anträge der BOS (Kommunen, Hilfsorganisationen) werden über den Kreis Gütersloh als untere Funkaufsichtsbehörde bei der BNA eingereicht. Das gleiche Verfahren vollzieht sich bei Anträgen auf eine Standortbescheinigung, die zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung für Antennenstandorte bei der BNA über den Kreis eingereicht werden müssen
Insbesondere die Einführung des Digitalfunks wird über den Kreis Gütersloh kreisweit koordiniert und künftig geführt.
Zuständige Einrichtungen
- 6.3.1: Verwaltung, Brand- und Katastrophenschutz
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- 6.3: Bevölkerungsschutz
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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