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Online-Abmeldung eines Fahrzeugs

Beschreibung

Die Abmeldung kann vom Fahrzeughalter oder einer beauftragten Person (ohne schriftliche Vollmacht) bei den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden(Ausnahme: Stadt Gütersloh) und der Zulassungsstelle des Kreises erfolgen.

Die Abmeldung kann auch ohne Besuch bei einer Behörde als Online-Abmeldungüber das Internet vorgenommen werden.

Der Antragsteller benötigt ein Ausweislesegerät bzw. eine auf dem Smartphone installierte Ausweis-App.

Bei Interesse bitte nachfolgenden link aufrufen:

ONLINE Antrag auf Abmeldung.

Die Online-Abmeldung erfordert folgende Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug wurde ab 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen.
  • Das Fahrzeug hat neuartige Siegelplaketten und Fahrzeugschein mit verdeckten Sicherheitscodes.
  • Der Antragsteller hat einen neuen Personalausweis mit elektronischer Identitätsfunktion (zu beantragen bei den Städten und Gemeinden des Kreises Gütersloh).
  • Der Antragsteller benötigt ein Ausweislesegerät
  • Bezahlung der Gebühr erfolgt mittels elektronischem Online- Bezahlsystem.

Nach Entfernen der Abdeckung der Sicherheitscodes von Siegelplaketten und Fahrzeugschein darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden.

Das Datum der Abmeldung setzt die Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh fest. Der Halter oder Beauftragte wird schriftlich oder per DE-Mail über die Abmeldung informiert.

Finanzbehörde (KFZ-Steuer) und Versicherung werden automatisch über die Abmeldung informiert.

  1. Fahrzeugschein mit verdecktem Sicherheitscode
  2. Kennzeichenschild/er mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Personalausweis mit elektronischer Identitätsfunktion
  4. Bezahlmöglichkeit mittels elektronischem Bezahlsystem


Rechtsgrundlagen

§15h Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

6,60 € Außerbetriebsetzung 2,60 € ggf. Kennzeichen-Reservierung

EC

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