Kfz-Kennzeichen: Erneuerung der Siegelplaketten
Kurzbeschreibung
Die Plaketten auf den Kennzeichen sind beschädigt oder nicht mehr einwandfrei erkennbar oder auch das Kennzeichen ist beschädigt und soll erneuert werden.
Beschreibung
Die Erneuerung eines Kennzeichens oder der Siegelplaketten kann bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.
Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Hauptwohnsitz/Firmensitz des Halters.
Eine Erneuerung der Kennzeichen oder Siegel kann erfolgen, wenn die bestehenden Siegel/Kennzeichen beschädigt oder unleserlich sind oder ein neues Kennzeichenformat gewünscht wird.
Sollte das Fahrzeug auf ein auswärtiges Kennzeichen zugelassen sein, der eingetragene Halter allerdings im Kreis Gütersloh wohnen, ist die Zulassungsbehörde für die Erneuerung der Plaketten zuständig. Das Führen eines Fahrzeugs mit auswärtigen Kennzeichen und GT-Siegelplaketten ist problemlos möglich.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- Kennzeichen
Hinweis bezüglich der Siegelplaketten:
Sofern neue Siegelplaketten (diese enthalten einen QR-Code) auf Ihren Kennzeichen angebracht wurden, bringen Sie bitte das vordere und hintere Kennzeichen mit (Ausnahme: Fahrzeuge die ohnehin nur ein Kennzeichen führen). Dabei ist es unerheblich, ob nur ein Kennzeichen oder nur ein Siegel erneuert werden soll oder mehrere.
Es ist zu empfehlen, dass Sie sich online einen Termin zu buchen. So können Sie erhebliche Wartezeiten vermeiden. Eine Terminpflicht besteht allerdings nicht.
- Kennzeichenschilder, Zulassungsbescheinigung Teil I sowie gültige Hauptuntersuchung in der Zulassungsstelle vorlegen
- Kennzeichenschilder/Siegelplaketten werden auf Anweisung des Mitarbeiters entfernt
- ggf. neues Kennzeichen prägen lassen, sofern gewünscht
- Kennzeichen an der Information neu siegeln lassen
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Gebühr für neue Siegelplaketten | von 4,30€ bis 6,10€ |
ggf. zusätzliche Gebühr für neue Kennzeichen |
Zahlung mit Bargeld oder Girokarte möglich.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Kfz-Zulassungen (2.2.1)
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de