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Kfz-Kennzeichen: Kennzeichen verloren, gestohlen

Kurzbeschreibung

Die Kennzeichen eines Fahrzeugs werden entwendet oder gehen während der Fahrt verloren und sind nicht mehr auffindbar. Es bedarf einer Ausstellung neuer Kennzeichen durch die Zulassungsbehörde.

Beschreibung

Wenn Kennzeichen verloren oder gestohlen wurden, ist unverzüglich eine Umkennzeichnung erforderlich.

Es ist nicht möglich, die bisherige Kennzeichennummer zu behalten, auch nicht, wenn nur ein Schild fehlt.

Eine Umkennzeichnung liegt auch im Interesse des Fahrzeughalters, da beispielsweise mit dem gefundenen Kennzeichen Straftaten begangen werden könnten.

Das bisherige Kennzeichen wird für 10 Jahre gesperrt.

Sollte neben den Kennzeichen noch ein weiteres Fahrzeugdokument (Zulassungsbescheinigung Teil I oder II) verloren worden sein, ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den eingetragenen Fahrzeughalter erforderlich.

  • Zulassungsantrag (muss Original unterschrieben sein)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
    • Sollte in dem Ausweis oder Pass keine Unterschrift enthalten sein, so ist dieser im Original vorzulegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

ODER

  • Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ggf. das noch vorhandene Kennzeichen
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung und ggf. einer gültigen Sicherheitsprüfung
    • Der Stempel in der Zulassungsbescheinigung ist nur ausreichend, wenn das HU-Datum seitens des Prüfers an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt wurde
  • ggf. Vollmacht (muss Original unterschrieben sein)
  • Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige bei der Polizei
  • Bei Verlust: Verlusterklärung vom Fahrzeughalter oder ggf. Ausfertigung der Verlustanzeige bei der Polizei

 

Bei gewerblicher Zulassung

  • aktuelle Gewerbeanmeldung 
  • vollständiger Handelsregisterauszug (HRA und ggf. HRB)
  • Lichtbildausweis(e) der/des vertretungsberechtigten Personen

→ Besonderheit GbR: Verantwortlichkeitserklärung (siehe "Anträge/Informationsblätter) und ggf. Gesellschaftervertrag

→ Besonderheit Freiberufler: Kopfbogen/Briefkopf samt vollständiger Firmenanschrift oder Bestätigung des Steuerberaters, Ärztekammer oder ähnliches über freiberufliche Tätigkeit und Firmenadresse

→ Besonderheit Vereine: vollständiger Auszug aus dem Vereinsregister

Es ist zu empfehlen, dass Sie sich online einen Termin buchen. So können Sie erhebliche Wartezeiten vermeiden. Eine Terminpflicht besteht allerdings nicht.

Es besteht die Möglichkeit im Vorfeld ein Kennzeichen zu reservieren.

  • Die Hauptuntersuchung muss gültig sein.
  • Wurde das Kennzeichen bzw. die Kennzeichen gestohlen, muss eine Diebstahlanzeige der Polizei vorgelegt werden.
  • Ist noch eines der Kennzeichen vorhanden, muss dieses zur Entwertung vorgelegt werden.

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

Umschreibungsgebühr ab 31,20€
ggf. Wunschkennzeichengebühr 10,20€/12,80€
ggf. Kennzeichenfahndung durch die Zulassungsstelle bei Verlust 12,80€

Zahlung mit Bargeld und Girokarte möglich.