Kfz: Internationaler Fahrzeugschein
Kurzbeschreibung
Der Antragsteller beantragt die Ausstellung eines internationalen Fahrzeugscheins. Der Antrag ist bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen.
Beschreibung
Ein internationaler Fahrzeugschein ist die Übersetzung des nationalen Fahrzeugscheins in andere Sprachen.
Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zum vorhandenen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) erstellt und hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Der internationale Fahrzeugschein darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden.
In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern, wird bei Fahrten mit zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich zum nationalen deutschen Fahrzeugschein ein internationaler Fahrzeugschein benötigt.
Genauere Informationen können bei Reiseveranstaltern, Automobilclubs oder Konsulaten o. ä. erfragt werden.
Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. Vollmacht (muss Original unterschrieben sein)
- nicht gültig bei Personen aus dem Ausland ohne gültigen Hauptwohnsitz in Deutschland
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung und ggf. einer gültigen Sicherheitsprüfung
- Der Stempel in der Zulassungsbescheinigung ist nur ausreichend, wenn das HU-Datum seitens des Prüfers an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt wurde
- ggf. Prüfbuch (soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben)
Bei gewerblicher Zulassung
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- vollständiger Handelsregisterauszug (HRA und ggf. HRB)
- Lichtbildausweis(e) der/des vertretungsberechtigten Personen
→ Besonderheit GbR: Gesellschaftervertrag
→ Besonderheit Freiberufler: Kopfbogen/Briefkopf samt vollständiger Firmenanschrift oder Bestätigung des Steuerberaters, Ärztekammer oder ähnliches über freiberufliche Tätigkeit und Firmenadresse
→ Besonderheit Vereine: vollständiger Auszug aus dem Vereinsregister
Es ist zu empfehlen, dass Sie online einen Termin buchen. So können Sie erhebliche Wartezeiten vermeiden. Eine Terminpflicht besteht allerdings nicht.
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Gebühr Internationaler Fahrzeugschein | 10,50€ |
Zahlung mit Bargeld oder Girokarte möglich.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
Kfz-Zulassungen (2.2.1)
-
- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 05241 85-1200
-
E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de