Kfz: Zulassung neues Importfahrzeug
Kurzbeschreibung
Ein neues, bisher nicht zugelassenes Fahrzeug wird aus dem Ausland importiert und soll nun in Deutschland erstmalig zugelassen werden.
Beschreibung
Der Antrag auf Neuzulassung des Fahrzeugs ist bei der örtlich zuständigen Behörde zu stellen. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Hauptwohnsitz/Firmensitz des Antragstellers.
Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein werden.
- Zulassungsantrag (muss Original unterschrieben sein)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. Vollmacht (muss Original unterschrieben sein)
- EVB-Nummer der Versicherung
- Eigentumsnachweis (Original-Rechnung oder Kaufvertrag, verbindliche Bestellung)
- Bestätigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt (z.B. Kaufvertrag, Rechnung oder Bestätigung des Ex- oder Importeurs oder Herstellers)
- Nachweis über das Herkunftsland (z.B. Kaufvertrag, Rechnung oder Bestätigung des Ex- oder Importeurs oder Herstellers)
- ggf. ausländische Zulassungsdokumente ohne bisherigen Haltereintrag (sofern vorhanden)
Bei Einfuhr aus EU-/EWR-Staaten:
- Original der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)
- Nachweis über die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer
Bei Einfuhr aus anderen Staaten:
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Gutachten nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung oder Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung
Bei gewerblicher Zulassung
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- vollständiger Handelsregisterauszug (HRA und ggf. HRB)
- Lichtbildausweis(e) der/des vertretungsberechtigten Personen
→ Besonderheit GbR: Verantwortlichkeitserklärung (siehe "Anträge/Informationsblätter) und ggf. Gesellschaftervertrag
→ Besonderheit Freiberufler: Kopfbogen/Briefkopf samt vollständiger Firmenanschrift oder Bestätigung des Steuerberaters, Ärztekammer oder ähnliches über freiberufliche Tätigkeit und Firmenadresse
→ Besonderheit Vereine: vollständiger Auszug aus dem Vereinsregister
Es ist zu empfehlen, dass Sie sich online einen Termin buchen. So können Sie erhebliche Wartezeiten vermeiden. Eine Terminpflicht besteht allerdings nicht.
Es besteht die Möglichkeit im Vorfeld ein Kennzeichen zu reservieren:
Auf folgender Seite kann die KFZ-Steuer berechnet werden: Rechner
- Das Fahrzeug war bisher im In- und Ausland nicht zugelassen
- Der Antragsteller hat seinen Wohnsitz/Firmensitz im Kreis Gütersloh
- Der Standort des Fahrzeugs befindet sich in Deutschland
34,40 € bis 74,90 €
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Kfz-Zulassungen (2.2.1)
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de