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Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Beschreibung
Bei Namensänderung (z.B. durch Heirat) sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief zu aktualisieren.
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) oder Familienstammbuch - Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
Rechtsgrundlagen
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
12 € bis 15,80 €
Bar oder EC-Karte
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 2.2.1: Zulassungen
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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