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Rotes Händlerkennzeichen

Beschreibung

Händler, Werkstätten oder Hersteller im Kfz-Gewerbe können für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten unter bestimmten Voraussetzungen rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung erhalten.

Rote Kennzeichen sind schriftlich formlos oder mit beigefügtem Antrag bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu beantragen.

Die befristete Zuteilung der roten Kennzeichen erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen und Unterlagen sowie einem vereinbarten persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller.
Die Verlängerung kann von einer beauftragten Person beantragt werden.

Die Zuteilung erfolgt in der Regel bei

  1. Erstzuteilung 2 Jahre,
  2. Verlängerung 4 Jahre.

Der Kennzeicheninhaber ist für die Überwachung der Gültigkeit des Kennzeichens, der rechtzeitigen Abmeldung und der Rückgabe der Kennzeichenschilder zuständig.
Der Kennzeicheninhaber kann eine andere Person beauftragen (verantwortliche Person), die Unterlagen für die roten Händlerkennzeichen zu führen. Ein entsprechender Eintrag erfolgt auf Antrag in der Zulassungsbehörde.
Zusätzlich gibt es zur Zeit als besonderen Service von der Zulassungsstelle einen kurzen Hinweis vor Ablauf der Gültigkeit.

  1. Antrag
  2. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  3. Kopie des Handelsregisterauszuges oder der Gewerbeanmeldung
  4. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code) für rote Kennzeichen (beginnend mit 06)
  5. Führungszeugnis - beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen, Belegart "O" – nicht älter als 3 Monate –
  6. Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  7. Führungszeugnis der beauftragten verantwortlichen Personen

180 € Erstzuteilung

50 € Verlängerung

Zusätzlich Kosten für Kennzeichenschilder und Fahrtennachweisbuch

 

Rechtsgrundlage

§ 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen