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Ausnahme vom Mindestalter – "Streckenführerschein"

Beschreibung

Für den Führerschein Klasse B (Mindestalter 18 Jahre) können Ausnahmen vom Mindestalter (sog. "Streckenführerschein") von der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh erteilt werden.
Wegen des besonderen Risikos junger Fahranfänger und der erheblichen Bedeutung der körperlichen und geistigen Reife für ein sicheres Fahren von Kraftfahrzeugen werden die Ausnahmen vom Mindestalter nur auf wenige Einzelfälle begrenzt und an strenge Voraussetzungen gebunden.

Einige Voraussetzungen:

  1. Mindestalter 17 Jahre
  2. Körperliche und geistige Eignung sind durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachgewiesen (ACHTUNG: Bitte erst nach Zustimmung von der Führerscheinstelle veranlassen)
  3. Fahrten nur für Wege zwischen Wohnort und Ausbildungs-, Schul- und/oder Berufsort
  4. Fehlende oder unzumutbare öffentliche Verkehrsverbindungen:
    z. B. Pendlerzeiten über 3 Stunden (je Fahrstrecke 1,5 Std.)
  5. Nutzung eines Fahrzeuges der Klasse A1 oder M nicht möglich
  6. Keine Mitfahrgelegenheiten
  7. Unzumutbare Übernachtungsmöglichkeiten am Ausbildungs-, Schul- und/oder Berufsort

Die Ausnahme vom Mindestalter kann bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh formlos beantragt werden.

Der Antrag kann persönlich oder per Post oder E-mail oder Fax gestellt werden.

  1. Antrag (wird bei Bedarf von der Führerscheinstelle ausgegeben)
  2. Ausbildungsvertrag oder Schulbescheinigung
  3. Vom Arbeitgeber bestätigte Arbeitszeiten oder Stundenplan
  4. Nachweis über öffentliche Verkehrsverbindungen für die beantragten Strecken

70 €

Zusätzlich: ca. 300 € für die medizinisch-psychologische Untersuchung

Zahlungsart

Überweisung

Rechtsgrundlagen

§§ 10 und 74 Fahrerlaubnisverordnung

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