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Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen

Beschreibung

Für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (z.B. Laufveranstaltungen, Schützen- und Karnevalsumzügen, Oldtimerfahrten, Straßenfeste, Rennsport) muss schriftlich eine Erlaubnis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden. Das gleiche gilt für Veranstaltungen, die auf Privatgelände stattfinden und sich auf den Straßenverkehr auswirken könnten.

Bei sogenannten Großveranstaltungen sind besondere Vorkehrungen erforderlich, die häufig großen zeitlichen Vorlauf erfordern. Es ist sinnvoll, dazu frühzeitig vor der Veranstaltung den Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde zu suchen, um die Vorgehensweise abzuklären.

Ortsübliche Prozessionen bzw. andere kirchliche Veranstaltungen und kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen, die im Rahmen des üblichen Verkehrs stattfinden, erfordern keine Erlaubnis und müssen der Straßenverkehrsbehörde gemeldet werden.

Die Erlaubnis (Anordnung) ist schriftlich formlos oder mit beigefügtem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.

Ausnahme:
für Veranstaltungen, die in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl stattfinden, sind bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen.

Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde ist nicht erforderlich.

Der Antrag kann per Post oder E-mail oder Fax oder Online gestellt werden.

 

  1. Antrag
  2. Ggf. Karten, Streckenplan bzw. -beschreibung zur Veranschaulichung

26 € bis 600 €

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