Kfz-Kennzeichen: Umkennzeichnung
Kurzbeschreibung
Wenn ein Fahrzeughalter für ein zugelassenes Fahrzeug ein anderes Kennzeichen wünscht, kann eine Umkennzeichnung beantragt werden.
Beschreibung
Aus den zur Verfügung stehenden freien Kennzeichen kann ein Wunschkennzeichen ausgewählt und reserviert werden.
Eine Umkennzeichnung und Umschreibung ist im Fahrzeugbrief sowie im Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh erforderlich.
Bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen ist zwingend eine Umkennzeichnung erforderlich.
Bei der Umkennzeichnung kann gleichzeitig eine neue Feinstaubplakette gekauft werden.
- Zulassungsantrag (muss Original unterschrieben sein)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Sollte in dem Ausweis oder Pass keine Unterschrift enthalten sein, so ist dieser im Original vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
ODER
- Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung und ggf. einer gültigen Sicherheitsprüfung
- Der Stempel in der Zulassungsbescheinigung ist nur ausreichend, wenn das HU-Datum seitens des Prüfers an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt wurde
- ggf. Vollmacht (muss Original unterschrieben sein)
Bei gewerblicher Zulassung
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- vollständiger Handelsregisterauszug (HRA und ggf. HRB)
- Lichtbildausweis(e) der/des vertretungsberechtigten Personen
→ Besonderheit GbR: Verantwortlichkeitserklärung (siehe "Anträge/Informationsblätter) und ggf. Gesellschaftervertrag
→ Besonderheit Freiberufler: Kopfbogen/Briefkopf samt vollständiger Firmenanschrift oder Bestätigung des Steuerberaters, Ärztekammer oder ähnliches über freiberufliche Tätigkeit und Firmenadresse
→ Besonderheit Vereine: vollständiger Auszug aus dem Vereinsregister
Es ist zu empfehlen, dass Sie sich online einen Termin buchen. So können Sie erhebliche Wartezeiten vermeiden. Eine Terminpflicht besteht allerdings nicht.
Es besteht die Möglichkeit im Vorfeld ein Kennzeichen zu reservieren:
- Die Hauptuntersuchung muss gültig sein.
- Das alte Kennzeichen bzw. die alten Kennzeichen müssen vorgelegt werden, damit diese entwertet werden können.
- Die Halterin bzw. der Halter hat keine Steuer- oder Verwaltungsgebührenrückstände.
- Juristische Personen, Handelsunternehmen oder deren Niederlassungen und Behörden müssen ihren Sitz Kreis Gütersloh haben.
- Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Umschreibungsgebühr | ab 31,20€ |
ggf. Wunschkennzeichengebühr | 10,20€/12,80€ |
Zahlung mit Bargeld und Girokarte möglich.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
Kfz-Zulassungen (2.2.1)
-
- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 05241 85-1200
-
E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de