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Schulbegleitung

Beschreibung

Manche Kinder/Jugendliche sind wegen ihrer Behinderung so stark eingeschränkt, dass sie personelle Assistenz für die Teilhabe am Schulunterricht benötigen.

Die Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh ist im Rahmen der Eingliederungshilfe zuständig für die Finanzierung von Schulbegleitungen für SchülerInnen mit körperlicher Behinderung und/oder geistiger Behinderung.

Über die Finanzierung einer Schulbegleitung für SchülerInnen mit seelischer Beeinträchtigung entscheidet der für den Wohnort zuständige Jugendhilfeträger.

Voraussetzungen:

  • es liegt eine Behinderung vor (ärztliche Diagnose erforderlich),
  • die Teilhabe an Bildung ist dadurch wesentlich eingeschränkt,
  • die Unterstützung ist nicht durch Dritte (z.B. Krankenkasse, Schule) zu erbringen,
  • und die Bedarfe können nicht durch andere Maßnahmen (technische bzw. organisatorische) gedeckt werden.

Umfang und Dauer einer Schulbegleitung sind unter Beurteilung der jeweiligen schulischen Situation immer abhängig von der Feststellung des individuellen Bedarfs der SchülerIn. Die Bedarfe werden regelmäßig überprüft.

Es gilt dabei, die Selbständigkeit des Kindes zu erhalten und zu fördern. Deshalb ist es auch möglich, dass eine Schulbegleitung nur stundenweise finanziert wird - also für bestimmte Situationen/ Unterrichtsfächer.

In vielen Fällen können die Bedarfe mehrerer Kinder durch eine gemeinsame Assistenz gedeckt werden (sog. Bündelung).

Motto: So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich.

Verfahren:

Der Antrag ist von den Erziehungsberechtigten zu stellen.

Die Bedarfe an Schulbegleitung werden durch die Abteilung Soziales nach §§ 112, 75 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geprüft.

Grundlagen hierfür bilden:

  • Angaben der Eltern,
  • Berichte von Ärzten/ Therapeuten etc.
  • Stellungnahmen des Kindergartens/ der Schule,
  • Hospitation in Kindergarten/ Schule
  • Fachliche Einbindung einer Heilpädagogin der Abteilung.

Die Schulbegleiter sind Mitarbeiter freier Träger und werden von den Erziehungsberechtigten mit der Begleitung beauftragt, wenn die Kostenzusage der Abteilung Soziales vorliegt.

Ansprechpartnerinnen

Frau Bolsmann (Telefon: 05241 85-2332, E-Mail: t.bolsmann@kreis-guetersloh.de) ist zuständig für Borgholzhausen, Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Rheda-Wiedenbrück, Steinhagen, Versmold, Werther und Sonstige

Frau Ernst (Telefon: 05241 85-2301, E-Mail: u.ernst@kreis-guetersloh.de) ist zuständig für Langenberg, Rietberg und Bielefeld

Frau Lohoff (Telefon: 05241 85-2371, E-Mail: j.lohoff@kreis-guetersloh.de) ist zuständig für Gütersloh, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl und Oelde

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen