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Verkauf eines Fahrzeugs
Beschreibung
Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, den Verkauf oder die Veräußerung eines Fahrzeuges der Zulassungsstelle schriftlich formlos oder mit der Veräußerungsanzeige mitzuteilen. Die muss enthalten:
- Vollständige Adresse und Unterschrift des Verkäufers / Veräußerers
- Kennzeichen des Fahrzeuges
- Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers
- Bestätigung des Erwerbers, dass er Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein erhalten hat
- Datum des Verkaufs oder der Übergabe
Für den Verkauf von Fahrzeugen (insbesondere bei zugelassenen Fahrzeugen) sollte ein Kaufvertrag mit den erforderlichen Daten des Verkäufers und Käufers abgeschlossen werden. Dieser Vertrag kann Grundlage für die Veräußerungsanzeige sein.
Die Veräußerungsanzeige kann per Post oder E-mail oder Fax übersandt werden.
Ein persönlicher Besuch bei der Zulassungsstelle ist nicht erforderlich.
Das ist nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet oder umgemeldet wurde.
Der Erwerber eines Fahrzeuges ist verpflichtet, unverzüglich die Abmeldung des Fahrzeuges oder die Umschreibung auf seinen Namen bei der Zulassungsstelle zu veranlassen.
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Zuständige Einrichtungen
- 2.2.1: Zulassungen
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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