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Elternzeit für Lehrkräfte
Beschreibung
Anträge auf Elternzeit für Lehrkräfte an Grundschulen werden über die jeweilige Schule an das Schulamt gerichtet und von hier genehmigt.
Erstanträge sind 7 Wochen vor Beginn (in der Regel 1 Woche nach Geburt des Kindes) einzureichen.
- Antrag auf Elternzeit (siehe Dokumente)
- Bei Erstantrag: Eine Geburtsurkunde des Kindes
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Zuständige Einrichtung
- 3.1.1: Schulen
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
+49 5241 85-1507 - Fax:
+49 5241 85-1450 - E-Mail:
abt31@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: +49 5241 85-1417
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E-Mail: a.nazzaro@kreis-guetersloh.de
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