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Lebensmittelbelehrung

Beschreibung

Aus gegebenem Anlass finden zurzeit  Einzeltermine nur nach telefonischer Terminabsprache statt.

Nach den gesetzlichen Vorschriften muss jede Person, die gewerbsmäßig mit bestimmten, unverpackten Lebensmitteln arbeitet, vor Arbeitsaufnahme eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erwerben. Diese Bescheinigung erhalten Sie nach einer Belehrung im Gesundheitsamt.

Voraussetzung für die Belehrung beim Kreis Gütersloh ist, dass sich Ihr Wohnort im Kreis Gütersloh befindet. Ansonsten melden Sie sich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt Ihres Wohnortes.

Es wird eine amtsärztliche Bescheinigung ausgestellt über eine erfolgte schriftliche und mündliche Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Vorlage bei dem Arbeitgeber.

Bei Minderjährigen ist vorab eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.

FAQ

1. Wie lange dauert die Belehrung?

Planen Sie ca. 1,5 Stunden ein.

2. Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Die Bescheinigung ist zwei Jahre gültig.
Es erfolgt dann in der Regel eine Nachbelehrung durch den Arbeitgeber.

3. Was muss ich mitbringen?

Mitzubringen sind amtliche Ausweispapiere wie: Reisepass, Personalausweis, Führerschein
Die Kosten betragen 25,00 € und sind in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

4. Werde ich körperlich untersucht?

Nein, es erfolgt eine Filmvorführung und anschließend eine schriftliche (Fragebogen) und mündliche Belehrung durch den Amtsarzt / Amtsärztin.

5. Muss ich die Kosten selber tragen?

Ja, außer es liegt eine schriftliche Kostenübernahme durch den Arbeitgeber vor.

Ausweispapiere wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein

Die Kosten betragen 25,00 € und sind in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
Die Kosten müssen Sie selber tragen außer es liegt eine schriftliche Kostenübernahme durch den Arbeitgeber vor.

Rechtsgrundlagen

Infektionsschutzgesetz

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen