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Trinkwasser

Beschreibung

Trinkwasser muss gemäß Trinkwasserverordnung so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. Trinkwasser ist alles Wasser, das z.B. zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Körperpflege, zum Zähneputzen, zum Geschirrspülen sowie zur Reinigung von Arbeitsflächen für die Lebensmittelzubereitung genutzt wird.

Der Gesetzgeber hat den Inhabern einer Wasserversorgungsanlage – sowohl privaten Hausbrunnenbetreibern, Betreibern von Hausinstallationen, als auch den öffentlichen Wasserversorgern – eine Reihe von Pflichten, wie z.B. Untersuchungs-, Anzeige- und Meldepflichten auferlegt:

  • Wasserversorgungsanlagen müssen regelmäßig bakteriologisch und chemisch untersucht werden
  • Änderungen an der Wasserversorgungsanlage selbst (z.B. Einbau einer Aufbereitungsanlage) oder Wechsel des Eigentümers etc. sind anzuzeigen
  • Inhaber von Wasserversorgungsanlagen, die z.B. Mieter versorgen, müssen einen sogenannten Maßnahmeplan (Angaben, wie im Notfall die Wasserversorgung gewährleistet wird) erstellen

Die Abteilung Gesundheit ist für die Trinkwasserüberwachung zuständig. In diesem Rahmen beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl die Inhaber von Wasserversorgungsanlagen als auch alle anderen Bürger im Kreis Gütersloh zu sämtlichen Angelegenheiten der Trinkwasserhygiene. Es werden zusätzlich Brunnenbesichtigungen, regelmäßig je nach Art und Größe der Wasserversorgungsanlage sowie anlassbezogen, durchgeführt.

Die Beratung erfolgt z.B.

  • hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei Vorhandensein von Grenzwertüberschreitungen(z.B. zu Nitrat, Bakterien etc.)
  • hinsichtlich möglicher Sanierungsmaßnahmen, z.B. zu Wasseraufbereitungsanlagen
  • hinsichtlich möglicher Vorsichts-/Vorsorgemaßnahmen bei auffälligen Wasserbefunden, in denen Grenzwerte zur Zeit noch eingehalten sind bzw. für Stoffe, für die es keine definierten Grenzwerte gibt

 

Zuständige Mitarbeiter/innen

Name
Zuständigkeit
     
Carina Austermann Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Borgholzhausen, Langenberg, Rietberg      
Saskia Berger Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Gütersloh, Herzebrock-Clarholz      
Heike Holtkamp Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Halle, Steinhagen      
Susanne Biewald Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Harsewinkel, Verl (G-Z)      
Sabine Brökelmann Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Rheda-Wiedenbrück, Verl (A-F)      
Birgit Schlautmann Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Schloß Holte-Stukenbrock      
Birgit Peitzmeier Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Versmold (A-F), Werther; Beratung zu öffentlichen Trinkwasserinstallationen      
Petra Böhme-Elsner Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Versmold (G-Z)      
Monika Böhmer Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen in Sonderfällen      
Agnes Wehmeier Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen in Sonderfällen      
Sven Baumann Beratung zur öffentlichen Trinkwasserversorgung      
Antje Herrmann Beratung zur öffentlichen Trinkwasserversorgung und zu privaten Trinkwasserbrunnen in Sonderfällen      
Bernhard Reinecke Brunnenbesichtigungen: gesamter Kreis Gütersloh; Beratung zu gewerblichen Trinkwasserinstallationen      
Frank Zimmermann Brunnenbesichtigungen: gesamter Kreis Gütersloh; Beratung zu gewerblichen Trinkwasserinstallationen      
Sabine Teichmann-Weber Brunnenbesichtigungen und Beratung zu öffentlichen Trinkwasserinstallationen: Borgholzhausen, Halle, Versmold, Werther      
Person Peter Helbig Brunnenbesichtigungen und Beratung zu öffentlichen Trinkwasserinstallationen: Gütersloh, Steinhagen      
Susanne Katczynski Brunnenbesichtigungen und Beratung zu öffentlichen Trinkwasserinstallationen: Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück      
Peter Vogt Brunnenbesichtigungen und Beratung zu öffentlichen Trinkwasserinstallationen: Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl und große Gewerbebetriebe aus allen Städten/Gemeinden

Gebühren werden nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben für

- Brunnenbesichtigungen (mind. 50 Euro je nach Dauer/Umfang)

- Ausnahmegenehmigungen für die vorübergehende Zulassung von

Grenzwertüberschreitungen (zwischen 50 und 100 Euro)

  • Genehmigung des Maßnahmeplanes, z.B. bei vermieteten Objekten (35 Euro)

Rechtsgrundlagen

- Infektionsschutzgesetz

-Trinkwasserverordnung

- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

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