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Trinkwasserbrunnen

Beschreibung

Die Trinkwasserqualität von Brunnen wird im Kreis Gütersloh durch die Abteilung Gesundheit überwacht.

Trinkwasserbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen zu denen sowohl private Hausbrunnen gehören, als auch Brunnen, die im Rahmen einer gewerblichen und/ oder öffentlichen Tätigkeit genutzt werden.

Der Gesetzgeber hat Betreiber:innen einer Wasserversorgungsanlage, sowohl privaten Hausbrunnenbetreibern als auch Gewerbebetrieben, eine Reihe von Pflichten z.B. zu Untersuchungs-, Anzeige- und Meldepflichten auferlegt.

  • Wasserversorgungsanlagen müssen regelmäßig bakteriologisch, sensorisch und physikalisch-chemisch untersucht werden.
  • Änderungen an der Wasserversorgungsanlage selbst (z.B. Einbau einer Aufbereitungsanlage) oder Wechsel des Eigentümers etc. sind anzuzeigen.
  • Betreiber:innen von Wasserversorgungsanlagen, die z.B. Mieter versorgen, müssen einen sogenannten Maßnahmenplan (Angaben, wie im Notfall die Wasserversorgung gewährleistet wird) nach § 50 TrinkwV erstellen.

Das Gesundheitsamt berät sowohl Betreiber:innen von Wasserversorgungsanlagen als auch anderen Bürger:innen zu sämtlichen Angelegenheiten der Trinkwasserhygiene.

Zusätzlich werden durch das Gesundheitsamt regelmäßige, sowie anlassbezogene, Begehungen der Wasserversorgungsanlagen durchgeführt.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Name
Zuständigkeit
     
Frau Berger Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Gütersloh, Herzebrock-Clarholz      
Frau Biewald Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Rietberg, Verl      
Frau Böhme-Elsner Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Versmold      
Frau Brökelmann Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Borgholzhausen (Straßennamen: A-G), Harsewinkel, Rheda-Wiedenbrück      
Frau Holtkamp Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Borgholzhausen (Straßennamen: H-Z), Halle, Langenberg, Steinhagen      
Frau Schlautmann Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Schloß Holte-Stukenbrock, Werther      
Frau Herrmann Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Sonderfälle      
Herr Reinecke Brunnenbesichtigungen von privaten Trinkwasserbrunnen      
Herr Zimmermann Brunnenbesichtigungen von privaten Trinkwasserbrunnen      
Herr Nathmann Brunnenbesichtigungen von öffentlichen Gebäuden      

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Zuständige Einrichtung

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