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Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln

Beschreibung

Um Betäubungsmittel bei Reisen ins Ausland mitnehmen zu können, sollte eine Bescheinigung mitgeführt werden, die vom behandelnden Arzt ausgefüllt und von der Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh beglaubigt wird.

Bitte melden Sie sich telefonisch an.

Informationen zu den Bescheinigungen erhalten Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

10,00 €