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Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln
Beschreibung
Um Betäubungsmittel bei Reisen ins Ausland mitnehmen zu können, sollte eine Bescheinigung mitgeführt werden, die vom behandelnden Arzt ausgefüllt und von der Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh beglaubigt wird.
Bitte melden Sie sich telefonisch an.
Informationen zu den Bescheinigungen erhalten Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Personalausweis
10,00 €
Zuständige Einrichtung
- 6.2.6: Hygiene, Trinkwasser und Umwelt
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
+49 5241 85-0 - Fax:
+49 5241 85-4000
- Telefon:
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