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Badewasserberatung

Beschreibung

Das Schwimmbeckenwasser muss gemäß Infektionsschutzgesetz so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt wird.

Die hohen Anforderungen, die an die Beschaffenheit von Schwimmbeckenwasser gestellt werden, können nur erfüllt werden durch ein optimales Zusammenwirken von technischen Verfahren (z.B. Aufbereitung und Desinfektion), die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen, regelmäßiger Wartung und Kontrolle aller Anlagenteile sowie regelmäßigen Überwachungsmaßnahmen (z.B. regelmäßige bakteriologische und chemische Wasseruntersuchungen).

Die Abteilung Gesundheit ist für die hygienische Überwachung der Schwimmbäder und des Waldbades Steinhagen zuständig. In diesem Rahmen beraten die MitarbeiterInnen sowohl die Betreiber der Bäder als auch die Nutzer in allen Problemen und Fragestellungen rund um die Schwimmbadhygiene und ordnen bei Grenzwertüberschreitungen entsprechende Sanierungsmaßnahmen an.

Die Nutzer von Schwimmbädern und Badegewässern erwarten neben einer einwandfreien Wasserbeschaffenheit auch hygienisch einwandfreie Verhältnisse im gesamten Bad (z.B. im Bereich der Duschen, Umkleideräume etc.) Hierzu führt die Abteilung Gesundheit regelmäßig und anlassbezogene Begehungen der Schwimmbäder durch.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Name Zuständigkeit      
Sabine Teichmann-Weber: Zuständig für die Städte und Gemeinden: Borgholzhausen, Halle (Westf.), Versmold und Werther (Westf.)      
Peter Helbig: Zuständig für die Städte und Gemeinden: Gütersloh, Steinhagen      
Susanne Katczynski: Zuständig für die Städte und Gemeinden: Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück      
Peter Vogt: Zuständig für die Städte und Gemeinden: Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl      

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen