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Kreisstraßen (Neubau, Ausbau, Erneuerung, Unterhaltung)

Beschreibung

Der Kreis Gütersloh ist für die Kreisstraßen einschließlich der straßenbegleitenden Radwege an den Kreisstraßen und den dazugehörigen Einrichtungen (Brücken, Ampeln usw.) innerhalb seiner Kreisgrenzen zuständig.

Für Gehwege, Parkplätze und die Straßenbeleuchtung in den Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständig.

Neben der Planung und dem Neubau von Kreisstraßen gehören auch der Umbau, Ausbau, die Erweiterung, Erneuerung, Instandsetzung und Unterhaltung (etwa Mähen der Grünstreifen, Schneiden der Gehölze, Winterdienst) der bestehenden Kreisstraßen zum Aufgabenbereich der Verwaltung.

Bei Fragen, die damit im Zusammenhang stehen, wie Anbauten und Zufahrten, Leitungen in Straßen, Ampelanlagen, Auskünfte zu Straßendaten und Verkehrsbelastungen sowie zu Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten beraten die sachkundigen Ansprechpartner des Sachgebietes Straßenbau (4.4.3) der Abteilung Tiefbau (4.4) bei der Kreisverwaltung Gütersloh.

Was sind Kreisstraßen?
Kreisstraßen dienen dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises, dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen bzw. kreisfreien Städten oder dem Anschluss von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz.

Kreisstraßen sind grundsätzlich nummeriert. Die Kurzbezeichnung besteht aus einer fortlaufenden Nummer und dem vorangestellten Großbuchstaben K für Kreisstraße (Beispiel: K 30).

Straßenschäden
Haben Sie Schäden an Kreisstraßen entdeckt? Bitte melden Sie uns diese Schäden! Zur Behebung des Schadens benötigen wir einige Informationen über die Art des Schadens (z.B. Löcher oder Risse in der Fahrbahndecke, Sichtbehinderung durch Sträucher oder Bäume, Wasser steht im Graben und kann nicht abfließen).

Herzlichen Dank!

Ansprechpartner für andere Straßen

  • Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen: Straßen.NRW (Telefon: 0521/1082-0, eMail: kontakt.rnl.owl@strassen.nrw.de)
  • Gemeindestraßen: Die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung



Zuständige Mitarbeiter/innen

Name Zuständigkeit      
Paul Holke (Sachgebietsleiter) Bei Fragen zu Baustellen an Kreisstraßen      
Silvia Merkentrup Bei Fragen zur Planung von Kreisstraßen      
Andreas Neudorf Bei Fragen zum Grunderwerb für Kreisstraßen      
Heiko Nitsch Bei Fragen zum Grunderwerb für Kreisstraßen      
Martin Pollmeier Bei Fragen zu Brücken an Kreisstraßen      
Markus Schwarze Bei Fragen zur Unterhaltung Kreisstraßen und zum Winterdienst      
Georg Stiens Bei Fragen zur Unterhaltung der Kreisstraßen und zum Winterdienst      

 

Onlinedienstleistungen

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen