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Online-Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter

Beschreibung

Ein Fahrzeug soll nach Außerbetriebsetzung wieder auf dieselbe Person zugelassen werden. Dazu ist ein Antrag auf Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

Die Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks ist auch ohne einen Besuch der Zulassungsstelle über das Internet möglich. Die Online-Zulassung kann sowohl von privaten als auch juristischen Personen für Kennzeichen mit schwarzer Schrift vorgenommen werden.

Bei Interesse klicken Sie bitte hier (Anmeldung erforderlich).

Die Online-Wiederzulassung erfordert neben den üblichen Unterlagen folgende Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug ist nach dem 01.01.2015 zugelassen und aktuell abgemeldet.
  • Das Kennzeichen wurde bei der Abmeldung reserviert.
  • Private Personen benötigen einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion (zu beantragen bei den Städten und Gemeinden). Für die Antragstellung wird ein Ausweislesegerät bzw. eine auf dem Smartphone installierte Ausweis-App benötigt.
  • Juristische Personen können sich über das Organisationskonto des Bundes mit ihrem ELSTER-Zertifikat authentifizieren.

Das Portal führt Sie durch die Zulassung.

Nach erfolgreicher Antragstellung müssen Sie den Zulassungsbescheid sowie den vorläufigen Zulassungsnachweis herunterladen.

Mit ungestempelten Kennzeichen, die am Fahrzeug angebracht sein müssen, dürfen Sie das Fahrzeug bis zu 10 Kalendertage nach Antragstellung im deutschen Straßenverkehr führen, sofern Sie den Zulassungsbescheid mitführen und den vorläufigen Zulassungsnachweis gut sichtbar im Fahrzeug auslegen.

Die Original-Zulassungsdokumente sowie die durch Sie anzubringenden Stempelplaketten für die Kennzeichenschilder werden Ihnen durch die Zulassungsstelle per Post zugeschickt.

WICHTIG!!!

Erfolgt kein Abruf des elektronischen Zulassungsbescheids im Portal, erfolgt der Versand aller Unterlagen postalisch. Die Nutzung des Fahrzeugs darf dann erst nach Erhalt der Zulassungsunterlagen erfolgen

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
  2. Reservierte/s Kennzeichenschild/er
  3. Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion
  4. Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  5. Bericht über die HU/SP, ggf. HU/SP-Prüfziffer
  6. Bankdaten für das SEPA-Lastschriftmandat für die Bezahlung der Kfz-Steuer


Rechtsgrundlagen

§ 29 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

14,00 €

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson