Betreuungsstelle für Erwachsene
Kurzbeschreibung
Die Betreuungsstelle des Kreises Gütersloh bietet Ihnen kompetente und vertrauensvolle Beratung in allen Fragen rund um das Betreuungsrecht und zu den im Gesetz vorgesehenen Vorsorgemöglichkeiten.
Beschreibung
Aufgaben der Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle
- wirkt im gerichtlichen Betreuungsverfahren mit (Stellungnahmen zu Bedarf, Umfang und Betreuerwahl)
- berät zu rechtlicher Betreuung (Anregung einer Betreuung, Voraussetzungen, Unterstützungsangebote im Vorfeld einer Betreuung)
- berät zu Vorsorgemöglichkeiten (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung)
- beglaubigt Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- registriert Berufsbetreuer
Vorsorge – Welche Möglichkeiten gibt es?
Viele Situationen, in denen eine rechtliche Betreuung notwendig wird, lassen sich durch rechtzeitige Vorsorge vermeiden.
Vorsorgevollmacht
Wer soll für Sie handeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können?
- In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die stellvertretend für Sie handeln darf, wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten Ihre Angelegenheiten selbstständig und eigenverantwortlich zu regeln.
- Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht die selbstbestimmte Regelung persönlicher und finanzieller Angelegenheiten.
- Sie kann eine rechtliche Betreuung vermeiden.
- Sie kann in der Betreuungsstelle öffentlich beglaubigt werden (vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin).
Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB)
- Das Ehegattennotvertretungsrecht gibt es seit dem 01.01.2023.
- Es ermöglicht Ehe- und Lebenspartnern für max. 6 Monate die Vertretung in akuten medizinischen Notfällen.
- Es ist beschränkt auf Angelegenheiten der Gesundheitssorge.
- Das Ehegattennotvertretungsrecht ersetzt keine Vorsorgevollmacht!
Betreuungsverfügung
Wen wünschen Sie als Betreuer, falls eine Betreuung erforderlich wird?
- Die Betreuungsverfügung legt fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls eine Betreuung notwendig wird.
Patientenverfügung
Welche medizinischen Entscheidungen möchten Sie für den Ernstfall festlegen?
- Die Patientenverfügung dokumentiert persönliche Wünsche zu medizinischen Maßnahmen für den Fall, dass der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann.
Informationen für Berufsbetreuer*innen
Tätigkeitsprofil
Berufsbetreuer*innen unterstützen volljährige Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.
Die Tätigkeit ist vielseitig: Sie umfasst persönliche Kontakte mit den Betreuten, Zusammenarbeit mit Gerichten, Behörden und Angehörigen sowie organisatorische und Verwaltungsaufgaben.
Wer kann Berufsbetreuer werden?
- Es ist keine feste Berufsausbildung vorgeschrieben.
- Typische Berufsgruppen sind: Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Volljurist,
- aber auch Quereinsteiger*innen mit geeigneter Vorbildung oder Berufserfahrung (z. B. im Sozial-, Gesundheits- oder Verwaltungsbereich) können sich registrieren lassen.
- Voraussetzungen: Empathie, Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent
Registrierungsverfahren
Vor Aufnahme der Tätigkeit ist eine Registrierung bei der zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) erforderlich. Diese prüft Ihre Unterlagen und führt ein persönliches Gespräch.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Registrierung
- Erklärungen zu Straf- oder Insolvenzverfahren
- Erklärung, dass eine Registrierung bislang nicht versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
- Erklärung zum zeitlichen Umfang und zur Organisationsstruktur
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis der Sachkunde
- Abgeschlossenes Studium (Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Volljurist)
- Sachkundelehrgang (11 Module) für Quereinsteiger*innen
- Anrechnung einzelner Module bei einschlägiger Vorbildung oder Berufserfahrung
Gerne beraten wir Sie zu einer möglichen Anrechnung der Sachkundemodule!
Das neue Registrierungsverfahren
Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) trat am 01.01.2023 das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Kraft treten.
Darin wird ein Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer eingeführt, in dem die Bewerber für die Registrierung ihre persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer und eine Berufshaftpflichtversicherung in einem Antragsverfahren den örtlich zuständigen Betreuungsbehörden („Stammbehörden“) nachzuweisen haben.
Jeder Betreuer, der beruflich Betreuungen führen will, muss daher künftig (ab dem 01.01.2023) einen Registrierungsantrag bei der Stammbehörde stellen. Im BtOG wird unterschieden zwischen Bestandsbetreuern und Neubetreuern, also solchen, die bereits Betreuungen beruflicher Art führen (schon vor dem 01.01.2020 oder vor dem 01.01.2023) bzw. solchen, die neu in das Berufsfeld eintreten wollen. Für die unterschiedlichen „Betreuertypen“ finden Sie im Weiteren Informationen in Form von Merkblättern u. a. zum Antragsverfahren (inklusive Antragsformularen) und zu den weiteren Nachweis- und Mitteilungspflichten. Bestandsbetreuer müssen ihren Antrag bis zum 30.06.2023 gestellt haben!
Onlinedienstleistungen
Downloads
- Vorsorgevollmacht
- Vordruck Regelung des Innenverhältnisses
- Antrag zur Betreuungsbestellung
- Antrag auf Registrierung als beruflicher Betreuer
- Erklärung zum zeitlichen Umfang und zur Organisationsstruktur der Betreuertätigkeit
- Erklärung zu Ermittlungs-, Straf- und Insolvenzverfahren sowie Registrierungsversagung
- Infobroschüre zum Betreuungsrecht
- Infobroschüre zum Betreuungsrecht Leichte Sprache
- Merkblatt zum Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer, die ab dem 01.01.2023 berufliche Betreuungen übernehmen (Neubetreuer)
- Merkblatt für Berufsbetreuer zum Registrierungsverfahren - Neue Vereinsbetreuer
Zuständige Einrichtungen
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Soziales: Betreuung und Heimaufsicht (3.3.5)
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- Straße: Wasserstraße Hausnummer: 14
- PLZ: 33378 Ort: Rheda-Wiedenbrück
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- Telefon:
05241 85-0 - E-Mail:
abt33_betreuung@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Soziales (3.3)
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- Straße: Wasserstraße Hausnummer: 14
- PLZ: 33378 Ort: Rheda-Wiedenbrück
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- Telefon:
05241 85-0 - Fax:
05241 85-2343 - E-Mail:
abt33@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung, Rheda-Wiedenbrück (T-Z), Rietberg (Süden)
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Telefon: 05241 85-2510
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Position: Sachbearbeitung, Steinhagen
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Telefon: +49 5241 85-2315
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E-Mail: g.buss@kreis-guetersloh.de
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Position: Sachbearbeitung, Schloß Holte-Stukenbrock
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Telefon: 05241 85-2307
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E-Mail: w.david@kreis-guetersloh.de
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Position: Sachbearbeitung, Halle/Westf.
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Telefon: 05241 85-2383
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E-Mail: a.ellermann@kreis-guetersloh.de
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Position: Sachbearbeitung, Verl/Rheda-Wiedenbrück (N-S)
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Telefon: 05241 85-2389
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E-Mail: m.knipping@kreis-guetersloh.de
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Position: Sachbearbeitung, Langenberg/Rheda-Wiedenbrück (A-M)
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Telefon: 05241 85-2308
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E-Mail: b.landermann@kreis-guetersloh.de
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Position: Sachbearbeitung, Harsewinkel/Rietberg (Norden)
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Telefon: 05241 85-2382
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Position: Sachbearbeitung, Versmold/Werther
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Telefon: 05241 85-2386
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E-Mail: v.schipper@kreis-guetersloh.de
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Position: Sachbearbeitung, Borgholzhausen/Herzebrock-Clarholz
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Telefon: 05241 85-2351
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E-Mail: n.steffen@kreis-guetersloh.de
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Position: Verwaltungsaufgaben/Betreuerregistrierungen
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Telefon: 05241 85-2381
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E-Mail: j.zimmer@kreis-guetersloh.de