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Führerschein: Umstellung in einen EU-Kartenführerschein

Beschreibung

Führerscheindokumente müssen nach bestimmter Zeit gegen neue EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden.

Dazu sind folgende Fristen für den Umtausch festgelegt.

  1. Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.01.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

  1. Führerscheine, die ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr
des Führerscheins

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

 

  1. Führerscheine, die ab 19.01.2013 ausgestellt sind:
    Die Ablauffrist nach 15 Jahren ist im EU-Kartenführerschein eingedruckt.

Ausnahme bei folgenden Anträgen:

  1. Internationaler Führerschein
  2. Fahrerkarte 
  3. Personenbeförderungsschein (für Taxen und Mietwagen) 

Der Antrag auf Umtausch kann bei den örtlichen Bürgerbüros der Städte und Gemeinden oder der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh gestellt werden.

Der bisherige Führerschein wird bei Antragstellung entwertet oder eingezogen, der neue Führerschein wird postalisch versandt.

 

 

  1. bisheriger Führerschein (evtl. Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde)
  2. 1 aktuelles Passfoto (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
  3. Personalausweis oder Reisepass

30,30 €

Zahlungsart

per Rechnung 

Rechtsgrundlagen

Fahrerlaubnisverordnung

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen