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Verhaltensprüfung bei Hunden

Die bestandene Verhaltensprüfung des Hundes befreit von der Leinen- und Maulkorbpflicht bei bestimmten Hunderassen oder soll die Gefährlichkeit eines Hundes nach Beißvorfällen klären.

Vorraussetzung für eine Zulassung zu einer Verhaltensprüfung ist ein bestandener Nachweis des Hundebesitzers zur Sachkunde.

Die Verhaltensprüfung beinhaltet:

  • Überprüfung des Gehorsams des Hundes.
  • Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung. (Jogger, Radler), die auch in engem räumlichen Kontakt zum Hund treten.
  • Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (Aufspannen eines Schirmes, Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen).
  • Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit unerwarteten Geräuschen (Fahrradklingel, Geschrei)
  • Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit.
  • Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden.
  • Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden.

Die Verhaltensprüfung muss, je nach Hunderasse,

  • durch anerkannte Sachverständige oder
  • durch das Veterinäramt

durchgeführt werden.

Die Verhaltensprüfung für "gefährliche Hunde" und nach Beißvorfällen auf Anordnung des zuständigen Ordnungsamtes muss durch das Veterinäramt (amtlicher Tierarzt) durchgeführt werden.

Bei Hunden bestimmter Rassen kann der Wesenstest durch anerkannte Sachverständige oder durch das Veterinäramt durchgeführt werden.

Eine routinemäßige Verhaltensprüfung bei großen Hunden (20/40 Hunden) ist nicht erforderlich.

FAQ

1. Liste der "gefährlichen" Hunde

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier bzw.
  • Kreuzungen aus diesen Rassen
  • Ein Hund, dessen Gefährlichkeit im Einzelfall nachgewiesen wurde

2. Liste "bestimmter" Hunderassen:

Darüber hinaus gilt die Sachkundepflicht für Hunde bestimmter Rassen.

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastino Espagniol
  • Mastino napolitano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Kreuzungen aus diesen Rassen

3. Definition "großer" Hunde:

Dies sind Hunde, die schwerer als 20 kg und/oder größer als 40 cm sind.

Unterlagen

  1. Personalausweis
  2. Anmeldebogen
  3. Nachweis zur Sachkunde
  4. Anordnung ihrer Stadt oder Gemeindeverwaltung

Gebühren

  • Für die Verhaltensprüfung eines Hundes: 150,- €
  • Mit Tierheimnachweis: 120,- €
  • Für eine Leinenbefreiung: 50,- €

Ansprechpartner

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Verhaltensprüfung bei Hunden

Die bestandene Verhaltensprüfung des Hundes befreit von der Leinen- und Maulkorbpflicht bei bestimmten Hunderassen oder soll die Gefährlichkeit eines Hundes nach Beißvorfällen klären.

Vorraussetzung für eine Zulassung zu einer Verhaltensprüfung ist ein bestandener Nachweis des Hundebesitzers zur Sachkunde.

Die Verhaltensprüfung beinhaltet:

  • Überprüfung des Gehorsams des Hundes.
  • Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung. (Jogger, Radler), die auch in engem räumlichen Kontakt zum Hund treten.
  • Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (Aufspannen eines Schirmes, Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen).
  • Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit unerwarteten Geräuschen (Fahrradklingel, Geschrei)
  • Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit.
  • Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden.
  • Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden.

Die Verhaltensprüfung muss, je nach Hunderasse,

  • durch anerkannte Sachverständige oder
  • durch das Veterinäramt

durchgeführt werden.

Die Verhaltensprüfung für "gefährliche Hunde" und nach Beißvorfällen auf Anordnung des zuständigen Ordnungsamtes muss durch das Veterinäramt (amtlicher Tierarzt) durchgeführt werden.

Bei Hunden bestimmter Rassen kann der Wesenstest durch anerkannte Sachverständige oder durch das Veterinäramt durchgeführt werden.

Eine routinemäßige Verhaltensprüfung bei großen Hunden (20/40 Hunden) ist nicht erforderlich.

FAQ

1. Liste der "gefährlichen" Hunde

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier bzw.
  • Kreuzungen aus diesen Rassen
  • Ein Hund, dessen Gefährlichkeit im Einzelfall nachgewiesen wurde

2. Liste "bestimmter" Hunderassen:

Darüber hinaus gilt die Sachkundepflicht für Hunde bestimmter Rassen.

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastino Espagniol
  • Mastino napolitano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Kreuzungen aus diesen Rassen

3. Definition "großer" Hunde:

Dies sind Hunde, die schwerer als 20 kg und/oder größer als 40 cm sind.

  1. Personalausweis
  2. Anmeldebogen
  3. Nachweis zur Sachkunde
  4. Anordnung ihrer Stadt oder Gemeindeverwaltung
  • Für die Verhaltensprüfung eines Hundes: 150,- €
  • Mit Tierheimnachweis: 120,- €
  • Für eine Leinenbefreiung: 50,- €
Wesenstest bei Hunden, Kampfhunde, Befreiung Leinenzwang und Maulkorbpflicht https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1003/show
Sachgebiet 2.3.1: Tiergesundheit
Goethestraße 12 33330 Gütersloh
Fax +49 5241 85-1335

Frau

Raschke

Sachbearbeitung

012 (EG)

+49 5241 85-1316
s.raschke@kreis-guetersloh.de