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Gesundheitszeugnis des Amtstierarztes

Für Auslandsreisen, Exporte von Tieren oder bei Bedarf auch für den Besuch von Tierschauen werden von der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse ausgestellt.

Import von Tieren

Tiere dürfen aus dem Ausland (EU und Drittländer) nur mit einer entsprechenden Gesundheitsbescheinigung des dortigen Amtstierarztes bzw. der zuständigen Veterinärbehörde mitgebracht werden;

Ausnahme: Heimtiere aus EU-Ländern und bestimmten Drittländern im Reiseverkehr). Unter besonderer Beobachtung stehen Tiere, die aus Drittländern bzw. aus EU-Ländern nach Deutschland eingeführt werden. Bei der Einfuhr von Tieren aus Drittländern besteht Meldepflicht bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

Export von Tieren

Der Handel und der Export von lebenden Tieren (Ausnahme Heimtiere im Reiseverkehr) und Erzeugnissen unterliegen bestimmten veterinärrechtlichen Regelungen.

Vor dem Export von Tieren in ein anderes EU-Mitgliedsland oder ein Drittland ist es erforderlich, diese Tiere einem Amtstierarzt vorzustellen. Dieser überprüft den Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit der Tiere und stellt dann die vorgeschriebene Gesundheitsbescheinigung aus.

Unterlagen

Für Hunde / Katzen

  1. Heimtierausweis, je nach Bestimmungsland
  2. evtl. zusätzliche Unterlagen erforderlich

Für Pferde

  1. Equidenpass, je nach Bestimmungsdrittland
  2. evtl. zusätzlich Blutuntersuchungsbefunde für bestimmte Pferdeseuchen erforderlich

Gebühren

10,- bis 169,- je nach Tierart und -zahl zzgl. Fahrtkosten

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Gesundheitszeugnis des Amtstierarztes

Für Auslandsreisen, Exporte von Tieren oder bei Bedarf auch für den Besuch von Tierschauen werden von der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse ausgestellt.

Import von Tieren

Tiere dürfen aus dem Ausland (EU und Drittländer) nur mit einer entsprechenden Gesundheitsbescheinigung des dortigen Amtstierarztes bzw. der zuständigen Veterinärbehörde mitgebracht werden;

Ausnahme: Heimtiere aus EU-Ländern und bestimmten Drittländern im Reiseverkehr). Unter besonderer Beobachtung stehen Tiere, die aus Drittländern bzw. aus EU-Ländern nach Deutschland eingeführt werden. Bei der Einfuhr von Tieren aus Drittländern besteht Meldepflicht bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

Export von Tieren

Der Handel und der Export von lebenden Tieren (Ausnahme Heimtiere im Reiseverkehr) und Erzeugnissen unterliegen bestimmten veterinärrechtlichen Regelungen.

Vor dem Export von Tieren in ein anderes EU-Mitgliedsland oder ein Drittland ist es erforderlich, diese Tiere einem Amtstierarzt vorzustellen. Dieser überprüft den Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit der Tiere und stellt dann die vorgeschriebene Gesundheitsbescheinigung aus.

Für Hunde / Katzen

  1. Heimtierausweis, je nach Bestimmungsland
  2. evtl. zusätzliche Unterlagen erforderlich

Für Pferde

  1. Equidenpass, je nach Bestimmungsdrittland
  2. evtl. zusätzlich Blutuntersuchungsbefunde für bestimmte Pferdeseuchen erforderlich

Heimtierausweise für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen in andere Mitgliedsstaaten

10,- bis 169,- je nach Tierart und -zahl zzgl. Fahrtkosten

Gesundheitsbescheinigung für Tiere https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1006/show
Sachgebiet 2.3.1: Tiergesundheit
Goethestraße 12 33330 Gütersloh
Fax +49 5241 85-1335

Frau

Garmhausen

Sachbearbeitung

010 (EG)

+49 5241 85-1313
a.garmhausen@kreis-guetersloh.de

Frau

Dr.

Neudecker

Sachgebietsleitung

002 (EG)

+49 5241 85-1307
j.neudecker@kreis-guetersloh.de